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| Anzeige um direkt auf den Punkt zu kommen, werde ich Euch mal schnell einweisen. A hat vor nicht all zu langer Zeit ein Spiel namens "Battlefield 2" gespielt und ist einem Clan [X] beigetreten. Nach einigen stressigen Phasen im Clan, hat A sich entschieden den Clan zu verlassen. Der Clan schreibt sie hätten ihn rausgeworfen, das ist jedoch nebensächlich. B, C und D sind kurze Zeit später ebenfalls aus den Clan gegangen und haben mit A einen eigenen Clan gegründet. (=Z=) Nun spammen die Admins/Leader des alten Clans (X) die Mitlgieder von =Z= förmlich zu, A denkt aus neid, da =Z= innerhalb von 3 Tagen einen TeamSpeak server und eine Website gemietet hat. A erhielt eine Art Drohung von einem Mitglied aus [X], mit dem Wortlaut: "[23:39] |X| E+++: dein glück das du in einem anderen land lebst [23:39] <This user is now offline>" Nach dieser Nachricht hat E sofort das Gespräch verlassen, A und E haben sich über einen Instant Messanger unterhalten. Worauf ich aber eigentlich hinaus wollte ist, dass die jetzigen Member des =X=-Clans, während ihrer Zeit im Z-Clan einen Game Server gemietet haben, und der Server diesen für über 50% dem =Z=-Clan zusteht, da wir ihn während der X-Zeit bezahlt haben. X schreibt ausserdem von sich aus, das Z der Server zu über die Hälfte gehört, aber dennoch keine Rechte auf diesem Server hat und A sogar verbannt worden ist. Meine Frage ist nun, ob dem Z-Clan, der Server rechtlich gesehen nicht zusteht oder wir zumindest Rechte erhalten. Mit freundlichen Grüßen EDIT: Habe einen Screenshot davon gemacht http://img88.imageshack.us/img88/6171/bf2rankedne3.jpg Geändert von Styx (27.04.2008 um 12:44 Uhr). Grund: verallgemeinert und bild in link umgewandelt |
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| Also verstehe ich das jetzt richtig, dass als alle noch in einem Clan waren, wurde ein Server angemietet, an dem sich alle beteiligt hatten. Dann kam es zur Trennung in die Clans X und Z. Wobei die Mitlieder die sich getrennt haben noch immer Ansprüche auf den Server erheben, da diese ja schließlich bereits im Vorraus die Gebühren dafür mitgetragen haben. Glückwunsch, ich würde hier eine Gesellschaft nach § 705 BGB sehen. Der gemeinsame Zweck würde in dem Anmieten eines Servers liegen, die Beiträge eben die Miete die gemeinschaftlich von den Gesellschaftern getragen wird. Auch sind alle Gesellschafter, d.h. alle Clanmitglieder die die Gebühren mittragen, gemeinschaftlich zur Geschäftsführung befugt. Frage ist jetzt aus meiner Sicht ob A gemeinschaftlich von den anderen gekündigt wurde oder ob dieser aus wichtgen Grund selbst gekündigt hat. (§ 723 BGB). Fraglich ist auch ob der Clanaustritt gleich ein Gesellschaftsaustritt bedeutet. Dies würde ich verneinen, da Clan und Gesellschaft zu trennen sind. Somit wären A, B, C und D meiner Meinung weiterhin Gesellschafter und hätten einen Anspruchh auf Nutzung des Servers. Da sie die Beiträge zur Gesellschaft bezahlt haben und keine Kündigung bzw. Entziehung nach § 723 BGB vorliegt. Man könnte die Gesellschaft aber auch auf Zeit sehen, nämlich nur für die Dauer der vereinbarten Mietfrist. Mit Ablauf dieser würde sich die Gesellschaft ebenfalls auflösen, bzw. bei Kündigung des Mietvertrages, bis dahin hätten besagte Personen aber auch weiterhin einen Anspruch auf Nutzung wie ich finde. Man könnte auch eine Unmöglichkeit nach § 726 BGB sehen, halte ich aber für unwahrscheinlich, denn möglich ist es ja im Prinzip noch immer den Server gemeinsam zu betreiben. Außer dieser brennt ab. Soviel meine Ansicht dazu, aber Gesellschaftsrecht ist nicht unbedingt mein Steckenpferd. :mrgreen:
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| Hallo Styx, danke für die schnelle Antwort. Der Server wurde im voraus für 6 Monate gemietet. Also ich entnehme von deinem Post, dass er A eigentlich zusteht. Seh ich das richtig? Könnten A und die anderen auf die Rechte verzichten, aber A kann ja noch nicht einmal mehr drauf spielen, da der Admin (Der Leader vom JOM-CLan) aus Neid oder sonst was mich vom Server verbannt hat. Was sollte man also deiner Meinung nach tun? Grüße Skyde28 |
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| Also den juristisch durchdrücken wäre hier wohl etwas extrem, da es wohl nicht um horrende Beträge gehen dürfte. So Dinger gibt es ja schon ab 50 oder 60 € pro Monat. Wäre aus meiner Sicht auch eine Sache von Ausgetreten oder Rausgeworfen, da sehe ich bei möglichen Ansprüchen auch Unterschiede. Man könnte es aber auch friedlich versuchen. So würde ich zuerst der anderen Partei einfach vorschlagen das sie das bereits gezahlte Geld der ausgetretenen anteilig zurückzahlt. Sprich wurde pro Mitglied ein Betrag von 12 € bezahlt für 12 Monate Vertragszeit und A trat nach 8 Monaten aus, würde er 4 € zurückbekommen. Ebenso die anderen. Wie die übrigen den Fehlbetrag neu aufteilen wäre deren Sache. Diese könnten aber sich auf Vertrauen berufen, d.h. das diese darauf vertraut haben das die Vereinbarung bestand hat.
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