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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 27.04.2008, 01:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 3
Standard Mahnung an Lieferadresse?


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Hallo,

mir wurde heute folgende Frage gestellt und ich konnte bisher nichts hilfreiches finden:

Frau A ist knapp bei Kasse, ein Freund - Herr B - registriert sich für einen Einkauf im Beisein von Frau A bei einem Onlineshop.
Herr B erlaubt Frau A für einen Summe X in diesem Shop zu bestellen und gibt Frau A dafür eine schriftliche Genehmigung.
Frau A bestellt daraufhin Waren im Shop, Rechnungsadresse ist wie abgesprochen Herr B, Lieferadresse Frau A.
Die Ware wird an Frau A geliefert, die Rechnung geht an Herrn B.
Herr B verweigert die Zahlung und Frau A bekommt eine Mahnung ...
Frau A schreibt hierauf den Shop an und legt eine Kopie der Vollmacht bei.
Gestern bekam Frau A Post von einem Inkassobüro mit einer Zahlungsaufforderung und einem zu unterschreibenden Schuldeingeständnis.

Nun meine Frage: Muß Frau A zahlen? Welche Möglichkeiten hat Frau A dagegen vorzugehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.04.2008, 11:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Mahnung an Lieferadresse?

Normalerweise ist der Schuldner derjenige, der die Mahnungen bekommt. Aber es könnte ja sein, dass B die Mahnungen und Zahlungsaufforderugnen nicht angenommen hat - somit bleibt nur noch der Zugriff auf A.
Da offensichtlich A diejenige ist, die die Ware hat, kann auch sie aufgefordert werden zur Zahlung.

An der Stelle von A würde ich immer wiedersprechen und auf die Vollmacht verweisen. Letztendlich könnte zwar A von einem Gericht (wenn es so weit kommt) zur Zahlung verurteilt werden (ich würde sagen auf der Basis der ungerechtfertigten Bereicherung), aber dann hätte A die Möglichkeit, das Geld von B zurückzufordern (wenn sie mehr Erfolg aht als der Gläubiger).

Um das genauer zu beurteilen würden noch weitere Informationen benötigt: Warum zahlt B nicht und warum wendet sich der Gläubiger nicht an B.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.04.2008, 17:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Mahnung an Lieferadresse?

Erstmal Danke für die Antwort.

Hatte noch ne Kleinigkeit vergessen. Herr B hat natürlich eine Auftragsbestätigung an seine eigene Mailadresse bekommen und diese zur Info an Frau A weitergeleitet.

Herr B hat nach Erhalt der Rechnung behauptet, das Frau A die Ware ohne seine Zustimmung bestellt hat und diese selber zahlen müsse.

Frau A hat daraufhin der Rechnung, die sie erhalten hat widersprochen und eine Kopie der Vollmacht beigelegt. Leider ohne Erfolg.

Wäre das nicht ein Fall von Betrug?

Der Grund warum Herr B nicht gezahlt hat, ist wohl ein Beziehungsding. Herr B hat sich von Frau A etwas erhofft, das hat aber nicht geklappt ...
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  #4 (permalink)  
Alt 27.04.2008, 17:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Mahnung an Lieferadresse?

Vielleicht ist es Betrug, davon hat aber weder A noch B noch der Verkäufer was, da Betrug erine Straftat wäre. Und selbst wenn B verurteilt werden würde, würde weder A noch der Verkäufer Geld von ihm sehen.

Denn A muss zivilrechtlich durchsetzen, dass B zahlt. Und wenn A nachweislich die Bestätigung hat, kann A auch darauf bestehen, dass B zahlt. Vorausgesetz, auf der Bestätigung steht, dass B zahlt. Wenn da nur steht "A dar über mein Konto kaufen" bedeutet das noch nicht, dass B auch zahlen muss.
Tut er das trotz Zusage jedoch nicht, muss A es zivilrechtlich fordern.
Zitat:
Der Grund warum Herr B nicht gezahlt hat, ist wohl ein Beziehungsding. Herr B hat sich von Frau A etwas erhofft, das hat aber nicht geklappt ...
Dann gibt es zumindest keinen objektiven Grund, warum B nicht zahlen müsste.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.04.2008, 18:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Mahnung an Lieferadresse?

Hmm, danke.
Wär vielleicht eine Sache mit der man mal zu einer Schiedsstelle gehen sollte ...
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