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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige mir wurde heute folgende Frage gestellt und ich konnte bisher nichts hilfreiches finden: Frau A ist knapp bei Kasse, ein Freund - Herr B - registriert sich für einen Einkauf im Beisein von Frau A bei einem Onlineshop. Herr B erlaubt Frau A für einen Summe X in diesem Shop zu bestellen und gibt Frau A dafür eine schriftliche Genehmigung. Frau A bestellt daraufhin Waren im Shop, Rechnungsadresse ist wie abgesprochen Herr B, Lieferadresse Frau A. Die Ware wird an Frau A geliefert, die Rechnung geht an Herrn B. Herr B verweigert die Zahlung und Frau A bekommt eine Mahnung ... Frau A schreibt hierauf den Shop an und legt eine Kopie der Vollmacht bei. Gestern bekam Frau A Post von einem Inkassobüro mit einer Zahlungsaufforderung und einem zu unterschreibenden Schuldeingeständnis. Nun meine Frage: Muß Frau A zahlen? Welche Möglichkeiten hat Frau A dagegen vorzugehen? |
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| Normalerweise ist der Schuldner derjenige, der die Mahnungen bekommt. Aber es könnte ja sein, dass B die Mahnungen und Zahlungsaufforderugnen nicht angenommen hat - somit bleibt nur noch der Zugriff auf A. Da offensichtlich A diejenige ist, die die Ware hat, kann auch sie aufgefordert werden zur Zahlung. An der Stelle von A würde ich immer wiedersprechen und auf die Vollmacht verweisen. Letztendlich könnte zwar A von einem Gericht (wenn es so weit kommt) zur Zahlung verurteilt werden (ich würde sagen auf der Basis der ungerechtfertigten Bereicherung), aber dann hätte A die Möglichkeit, das Geld von B zurückzufordern (wenn sie mehr Erfolg aht als der Gläubiger). Um das genauer zu beurteilen würden noch weitere Informationen benötigt: Warum zahlt B nicht und warum wendet sich der Gläubiger nicht an B. |
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| Erstmal Danke für die Antwort. Hatte noch ne Kleinigkeit vergessen. Herr B hat natürlich eine Auftragsbestätigung an seine eigene Mailadresse bekommen und diese zur Info an Frau A weitergeleitet. Herr B hat nach Erhalt der Rechnung behauptet, das Frau A die Ware ohne seine Zustimmung bestellt hat und diese selber zahlen müsse. Frau A hat daraufhin der Rechnung, die sie erhalten hat widersprochen und eine Kopie der Vollmacht beigelegt. Leider ohne Erfolg. Wäre das nicht ein Fall von Betrug? Der Grund warum Herr B nicht gezahlt hat, ist wohl ein Beziehungsding. Herr B hat sich von Frau A etwas erhofft, das hat aber nicht geklappt ... |
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| Vielleicht ist es Betrug, davon hat aber weder A noch B noch der Verkäufer was, da Betrug erine Straftat wäre. Und selbst wenn B verurteilt werden würde, würde weder A noch der Verkäufer Geld von ihm sehen. Denn A muss zivilrechtlich durchsetzen, dass B zahlt. Und wenn A nachweislich die Bestätigung hat, kann A auch darauf bestehen, dass B zahlt. Vorausgesetz, auf der Bestätigung steht, dass B zahlt. Wenn da nur steht "A dar über mein Konto kaufen" bedeutet das noch nicht, dass B auch zahlen muss. Tut er das trotz Zusage jedoch nicht, muss A es zivilrechtlich fordern. Zitat:
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