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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 27.04.2008, 19:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 1
Frage Keine Geldrückgabe, seltsame AGB


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Guten Tag, wenn man in einem Online Shop einen Elektronik Artikel bestellen würde ihn dann zu testzwecken in Betrieb nimmt, sich jedoch für eine rückgabe entscheidet, alles wider Original Verpackt und es innerhalb der gesetzlichen 14 Tage rückgabefrist zurückschickt, hat man dann anspruch auf die volle erstattung des Kaufpreises?

Welche möglichkeiten kann man ausschöpfen wenn der Verkäufer einfach alle Kontaktversuche ignoriert und sich weigert den Bezahlten Betrag zurückzuüberweisen?

Darf der Verkäufer die AGB`s nach seinen wünschen einrichten und beispielsweise darin vermerken dass Geöffnete Ware vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen ist, desweiteren die Wertminderung in Rechnung gestellt wird? . Obwohl es sich um Neuware handelt die auch in Kaufhäusern erhältlich ist und logischarweise die Verpackung geöffnet werden muss um das Produkt zu testen.
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  #2 (permalink)  
Alt 27.04.2008, 22:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Keine Geldrückgabe, seltsame AGB

Ein Online Shop kann das Widerrufsrecht nicht durch AGB ausschließen. Es sei denn, er verkauft Ware, die davon ausgeschlossen ist (zum Beispiel Software). Aber "elektronische Artikel" zählen da kaum zu.
Eine Wertminderung darf auch nur geltend gemacht werden, wenn der Artikel über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus verwendet wurde (such mal im Forum nach Wertminderung, da findest du zahlreiche Beiträge zu).
Folgendes kann man machen:
- den Verkäufer schriftlich (per Einschreiben) die Kosten zu erstatten
- einen Anwalt einaschalten, der das Recht des Käufers durchsetzt
- den Verbraucherschutz informieren
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