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  #1 (permalink)  
Alt 27.04.2008, 19:22
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Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 4
Standard Ex-Pächter hostet ursprüngliche WebSite weiter inkl. Meta-Tags


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Man stelle sich eine Situation vor, in der es bei einem gastronomischen Betrieb einen Pächterwechsel gegeben habe. Man stelle sich vor, dass der Betrieb einen Allerweltsnamen trage wie Kreuz, Krone, Linde oder Hirsch. Ein Fall, wie er landauf landab zahlreich vorkommt.

Die URL/Domäne soll vom neuen Pächter mit neuen Inhalten gefüllt worden sein, so auch mit den neuen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer).

Allerdings lädt der ehemalige Pächter seine alten Inhalte (an denen er unstrittig das Urheberrecht haben dürfte) auf einen anderen Server und wirbt fortan unter der Überschrift "Man macht jetzt auch in Webdesign" mit diesen Inhalten.

Problematisch wird jetzt die Tatsache, dass man bei der Suche via Google & Co. auch die alten Contents findet. Leider mit den alten falschen Kontaktdaten. Vor allem aber auch mit Beschreibungen von Personen, Leistungen und Konzeptionellem, das auf den neuen Pächter nicht zutrifft. Dies passiert, weil die Seite natürlich viel Text beinhaltet, den die Suchmaschinen auswerten. Aber auch deshalb, weil in den Meta-Tags mehrfach der Name der Lokalität, die Adresse, der Ort sowie weitere individuelle Merkmale der Lokation aufgezählt werden. Sogar Markennamen wie Coca Cola sind in den Meta-Tags zu finden.

Gehen wir nun davon aus, der ehemalige Pächter gibt - unter vier Augen - unumwunden zu, dass er den fantastischen Erfolg der neuen Internetpräsenz als Trittbrettfahrer gerne nutzt, erhält man so doch viele Hits über die Suchmaschinen.

Wie kann man das ganz allgemein gesehen abstellen. Das Thema Markenrecht und BGH-Urteil 18. Mai 2006 (Az. I ZR 183/03) mag nicht so recht passen, handelt es sich beim Hirsch, Hecht, der Linde oder der Traube ja gerade nicht um einen geschützten Markenbegriff.

Andererseits ist beim o.g. Urteil im Ergebnis leitsätzlich ausschlaggebend, dass mit Hilfe des Suchwortes das Ergebnis des Auswahlverfahrens der Suchmaschine beeinflusst wird und der Nutzer so auf die Website des Unberechtigten geleitet wird, der das Suchwort aktiv dazu benutzt, um auf sein Angebot hinzuweisen.

Wer kann helfen?!
Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 27.04.2008, 22:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ex-Pächter hostet ursprüngliche WebSite weiter inkl. Meta-Tags

Zitat:
Wie kann man das ganz allgemein gesehen abstellen.
Was soll abgestellt werden? Das hab ich irgendwie nicht kapiert. Manchmal reicht es auch, wenn man einfach nur das Wesentliche schreibt
Zitat:
Das Thema Markenrecht und BGH-Urteil 18. Mai 2006 (Az. I ZR 183/03) mag nicht so recht passen, handelt es sich beim Hirsch, Hecht, der Linde oder der Traube ja gerade nicht um einen geschützten Markenbegriff.
Aber ein gewerblicher Namensschutz, der in etwa dem Markenrecht gleichzusetzen ist, gibt es auch. Nur ist da eben der eindeutige Bezug zum Namensinhaber wichtig. Und das würde ich - soweit ich es verstanden habe - in dem Beispiel durchaus sehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 10:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Ex-Pächter hostet ursprüngliche WebSite weiter inkl. Meta-Tags

Wie kann man abstellen, dass jemand eine alte Präsenz auslagert und weiter hostet?
Wo hat man einen Anspruch, dies zu untersagen?

Wie kann man verhindern, dass es zwei Seiten zu ein und der selben Firma gibt - eine vom alten und eine vom neuen Eigentümer?

Wie kann ich einem Urheber verbieten, dass er seinen eigenen Content hostet, weil er heute nicht mehr Pächter einer Lokalität ist?

Hoffe, ich konnte das Problem jetzt deutlich machen?!
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  #4 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 13:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ex-Pächter hostet ursprüngliche WebSite weiter inkl. Meta-Tags

Das einzige, was man untersagen kann ist die unberechtigte Verwendung des Firmennamens, wenn man nicht der Inhaber ist (auf der Basis des gewerblichen Namensrechts)

Aber die Verwendung des Designs und seiner Texte kann man dem Urheber nicht untersagen.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 13:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.04.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Ex-Pächter hostet ursprüngliche WebSite weiter inkl. Meta-Tags

Hat man Ansprüche aus dem gewerblichen Namensrecht auch bei einem nicht geschützten Allerweltsnamen für ein Hotel wie zB. "Hasen"?

Hier scheint es sich ja um ein Platzgeschäft zu handeln. Da hat der ältere Gewerbetreibende offenbar mehr Rechte als der jüngere. Nur geht es hier ja genau um das Gegenteil. Der neue Geschäftsinhaber will dem alten untersagen, die alte Website unter irgendeiner URL weiter zu führen.

Geändert von DiamondER (28.04.2008 um 13:30 Uhr).
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