AW: Ermittlung wegen angeblich mehrfachem Betrug Kann ich beweisen. Habe ja einen Zeugen, nämlich meine Partnerin mit der ich schon seit über 5 Jahren zusammen lebe.
In § 447 steht drin, dass meine Pflicht erfüllt ist, wenn ich das Päckchen der Post übergeben habe. Ist für mich ein Unding, dass der Käufer am Versand spart und jetzt wo alles aus den Fugen gerät mich dafür bezahlen lassen will.
Nehmen wir mal an, das deutsche Recht versagt und ich werde als schuldig gesprochen. Mit was müsste ich im Regelfall rechnen?
Beziehen wir das mal auf alle Fälle. Was erwartet mich? |