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  #1 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 21:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.04.2008
Beiträge: 1
Standard kann ein Mobilfunkanbieter ein Widerrufsrecht verweigern ?


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Hallo,

kann ein Mobilfunkanbieter mit diesem oder ähnlichem Text :

"Wir verweisen auf vorhergehenden Schriftverkehr und bestätigen Ihnen erneut, dass mit Beantragung der sofortigen Freischaltung Ihrer SIM-Karte Ihr Widerrufsrecht vorzeitig erloschen ist. Mit dieser Regelung haben Sie sich im Rahmen des Bestellvorgangs ausdrücklich einverstanden erklärt. Ausweislich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag somit zustande gekommen; ein weitergehendes Widerrufsrecht besteht nicht. "

sich dem 14 tätigem Widerrufsrecht entziehen ???

Der Mobilfunkanbietekann aber nicht nachweisen, das man der "sofortigen Freischaltung" wissentlich zugestimmt habe.

Was tun ?

Geändert von willwillwaswissen (28.04.2008 um 21:52 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2008, 22:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: kann ein Mobilfunkanbieter ein Widerrufsrecht verweigern ?

Das Widerrufsrecht kann durchaus erloschen sein
Zitat:
BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
...
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
...
2.bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Er muss also keine ausdrückliche Zustimmung nachweisen können, es reicht, wenn zum Beispiel in den AGB steht "Der Anschluss wird sofort nach Beauftragung freigeschaltet". Das kann auch anders da stehen, wichtig ist, dass der Verbraucher wusste, dass der Dienstleister mit der Ausführung beginnt und den Vertrag trotzdem abgeschlossen hat.
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