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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige kann ein Mobilfunkanbieter mit diesem oder ähnlichem Text : "Wir verweisen auf vorhergehenden Schriftverkehr und bestätigen Ihnen erneut, dass mit Beantragung der sofortigen Freischaltung Ihrer SIM-Karte Ihr Widerrufsrecht vorzeitig erloschen ist. Mit dieser Regelung haben Sie sich im Rahmen des Bestellvorgangs ausdrücklich einverstanden erklärt. Ausweislich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag somit zustande gekommen; ein weitergehendes Widerrufsrecht besteht nicht. " sich dem 14 tätigem Widerrufsrecht entziehen ??? Der Mobilfunkanbietekann aber nicht nachweisen, das man der "sofortigen Freischaltung" wissentlich zugestimmt habe. Was tun ? Geändert von willwillwaswissen (28.04.2008 um 21:52 Uhr). |
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| Das Widerrufsrecht kann durchaus erloschen sein Zitat:
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