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  #1 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 11:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2008
Beiträge: 1
Standard Namensschutz im Internet


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Servus zusammen,
kennt sich hier jemand aus?

Wenn der Nutzer einer Suchmaschine nach Eingabe seines eigenen Namens
im Suchergebnis mit einer Verlinkung zu einer Bürgerinitiative (BI) genannt wird, mit deren Zielen er nichts zu tun hat, kann er dann verlangen, dass dieser Link vom Webmaster der Suchmaschine gesperrt wird?

Hinweis:
1. Der Namen des Nutzers ist nicht zu verwechseln und kann einer Person
zugeordnet werden.

2. Die Web-Seite der BI greift mit einem Link auf einen normalerweise
passwortgeschützten Bereich einer Firmenzeitung zu. Hier ist der Name des
Nutzers genannt und durch den BI-Link jetzt auch öffentlich (passwortfrei)
zugänglich.

3. Firma und BI haben zu einem Bebauungs -Thema total gegensätzliche
Ansichten. Damit sitzt der Nutzer öffentlich zwischen zwei Stühlen

Danke.
Gruß
Botho
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 12:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Namensschutz im Internet

Wenn 1. definitiv zutrifft und tatsächlich eindeutig identifizierbar ist (es gibt auch Namensgleichheit ), dann hat der Betreffende das Recht, Inhalte, die zu seinem Nachteil ausgelegt werden können, entfernen zu lassen.

Nur ist mir nicht ganz klar, wie die Verbindung hergestellt wird. Wenn irgendwas dafür und jemand dagegen ist, kann es durchaus passieren, dass die Ergebnisse gleichzeitig erscheinen, wenn man das Suchwort eingibt. Was daran falsch sein sollte kann ich nicht verstehen.
Und wer etwas mit seinem Namen veröffentlicht muss auch damit leben, dass es in Suchmaschinen gefunden und dann auch gelistet wird.
Und der "mündige User" sollte sehr wohl selbst lesen können, wer welche Meinung hat ...
Zitat:
Die Web-Seite der BI greift mit einem Link auf einen normalerweise
passwortgeschützten Bereich einer Firmenzeitung zu. Hier ist der Name des
Nutzers genannt und durch den BI-Link jetzt auch öffentlich (passwortfrei)
zugänglich.
Dann ist bder Passwortschutz wohl sehr schlecht. Das kann man aber der Suchmaschine nicht anrechnen.
Genau deswegen sind aber (schlecht) passwortgeschützte Bereiche im Internet auch als öffentlich anzusehen.
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