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  #6 (permalink)  
Alt 30.04.2008, 17:44
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: korrekte Abmahnung?

Also meines Wissens ist die Abmahnung formell formfrei, jedoch sollten diverse Punkte schon enthalten sein so z.B. die Schilderung des Sachverhaltes, der Vorwurf mit ggf. rechtlichen Erläuterungen, also was für Rechte verletzt wurden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (wenn möglich) und eine dafür vorgesehene Abgabefrist. Ferner auch die Kosten, das man sich weitere juristische Schritte vorbehält und natürlich die Unterschrift.

Natürlich sollte man auch zur Abmahnung berechtigt sein und diese auch deutlich machen, d.h. aus der Formulierung muss hervorgehen das es sich um eine Abmahnung handelt.

Und noch mal, es empfiehlt sich ein Anwalt, einfach weil man mit einer falschen Abmahnung sich durchaus auch ins eigene Knie schießen kann.
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  #7 (permalink)  
Alt 30.04.2008, 18:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 4
Standard AW: korrekte Abmahnung?

Danke Styx nochmal!
Aber was ist z.B., wenn eine Domain als Verletzung angegeben wird, auf der gar keine stattgefunden hat?
Inwieweit muss die Schilderung des Sachverhaltes nachvollziehbar sein?
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  #8 (permalink)  
Alt 30.04.2008, 21:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: korrekte Abmahnung?

Dann würde ich sagen, ist die Abmahnung nicht rechtens.
http://www.e-recht24.de/forum/4592-u...mpressums.html (Übersehen eines Impressums)
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  #9 (permalink)  
Alt 01.05.2008, 10:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: korrekte Abmahnung?

Erfolgt die Abmahnung zu Unrecht, kann i.d.R. negative Feststellungsklage erhoben werden, um die Rechtssicherheit zu erhalten, dass der vom Abmahner geltend gemachte Anspruch nicht besteht.

Für diesen Fall hätte die Abmahner m.W. sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen -> der schon angesprochene Schuss ins eigene Knie
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