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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Muss die Verletzung genau benannt werden, z.B. die genaue Quellenangabe der Verletzung und müssen entsprechende Nachweise beigefügt werden? |
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| Eine Abmahnung kann mit Bilder , Link ( verzeichnis ) erfolgen. Auch die Art der Verletzung Denken Sie daran je genauer Sie es tun,um so besser. |
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| Wäre wohl besser. Was soll man denn sonst damit anfangen? Macht eher Sinn wenn auch der Ort der Verletzung benannt wird, in diesem Fall eben die Domain, bzw. alternativ oder noch besser, die IP-Adresse. Diese kann man bei Domains mit einem einfachen Ping-Befehl über das DOS-Fenster bekommen. Wie BlackPanders schon gesagt hat, je genauer alles umschrieben ist, um so besser ist es. Einfacher ist es noch man nimmt sich einen Anwalt zur Hand, der sagt auch gleich ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist.
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| Ja ok danke, aber deshalb frage ich ja hier zunächst erst einmal. Man kann also sagen, eine Abmahnung ohne die von Dir benannten Voraussetzungen wäre formal falsch bzw. nicht gerechtfertigt? |
| Tags: abmahnung |
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