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  #1 (permalink)  
Alt 30.04.2008, 13:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 4
Standard korrekte Abmahnung?


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Wie muss eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts korrekt aussehen?
Muss die Verletzung genau benannt werden, z.B. die genaue Quellenangabe der Verletzung und müssen entsprechende Nachweise beigefügt werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.04.2008, 13:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: korrekte Abmahnung?

Eine Abmahnung kann mit Bilder , Link ( verzeichnis ) erfolgen.
Auch die Art der Verletzung
Denken Sie daran je genauer Sie es tun,um so besser.



Zitat:
Zitat von zukunft Beitrag anzeigen
Wie muss eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts korrekt aussehen?
Muss die Verletzung genau benannt werden, z.B. die genaue Quellenangabe der Verletzung und müssen entsprechende Nachweise beigefügt werden?
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  #3 (permalink)  
Alt 30.04.2008, 13:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 4
Standard AW: korrekte Abmahnung?

kann oder muss, auch eine genaue Angabe der Domain, wo die Verletzung stattgefunden hat?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.04.2008, 13:58
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: korrekte Abmahnung?

Wäre wohl besser. Was soll man denn sonst damit anfangen? Macht eher Sinn wenn auch der Ort der Verletzung benannt wird, in diesem Fall eben die Domain, bzw. alternativ oder noch besser, die IP-Adresse. Diese kann man bei Domains mit einem einfachen Ping-Befehl über das DOS-Fenster bekommen.

Wie BlackPanders schon gesagt hat, je genauer alles umschrieben ist, um so besser ist es. Einfacher ist es noch man nimmt sich einen Anwalt zur Hand, der sagt auch gleich ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.04.2008, 14:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 4
Standard AW: korrekte Abmahnung?

Ja ok danke, aber deshalb frage ich ja hier zunächst erst einmal.
Man kann also sagen, eine Abmahnung ohne die von Dir benannten Voraussetzungen wäre formal falsch bzw. nicht gerechtfertigt?
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