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| Anzeige Liebe Grüße |
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| Sehr gute Frage... nächste Bitte. Also einem Gericht ist das ersteinmal recht egal. Einzig den Rechteinhabern dürfte es ggf. ein Dorn im Auge sein, besonders dann wenn Logos und Designs übernommen werden. Man könnte eine "Sims-Klamotte" durchaus als Kopie sehen, schließlich handelt es sich um eine Verwendung eines ausschließlichen Rechtes (Markenrechte und ggf. auch Geschmacksmusterrechte), ohne das der Rechteinhaber für diese Nutzung seine Zustimmung gegeben hat. Damit aber etwas passiert, müsste dieser zuerst aktiv werden, d.h. abmahnen oder eben klagen. Sicherheitshalber sollte man deshalb den jeweiligen Rechteinhaber um Erlaubnis fragen, auch wenn es sich um virtuelle "Kopien" handelt.
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| vielen Dank für die Informationen. Ich kann mir aber nicht vorstellen daß millionen von Simsspieler jetzt abgemaht werden. Irgendwie läßt mir das ganze keine Ruhe mehr. Ist es denn nicht so, sobald man etwas an einem Bild ändert, liegen dann die Urheberrechte bei sich selber=neue Kreation? inwieweit könnte man verklagt werden, wegen Wettbewerbsschädigung, oder wie das heißt? also ich wurde dadurch geschädigt, weil die Tshirts verwendet worden sind...klingt absurd, warum sollte das so sein..kann z.b. Puma abmahnen, weil ja Markenrecht, wenn man diese schönen Tshirts für eigene Kreationen verwendet hat? nachdenkliche Grüße |
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Zitat:
Das nun Millionen von Sims Spielern abgemahnt werden halte ich auch für unwahrscheinlich. Wenn dann sowieso nur die, die entsprechende Werke zum Download bereitstellen. Aber auch das ist jetzt kein Grund zur Sorge. Die Schädigung, bzw. eher der Tatbestand, wäre hier aus meiner Sicht eben das Anbieten der geschützten Muster, Schnitte, Designs oder auch Logos und Marken. Schließlich sind auch die drei Streifen von Addidas markenrechtlich geschützt. Eine Verwendung in entsprechenden Klassen, also Textilien, ist somit nicht ohne vorherige Genehmigung erlaubt. Ob nun Virtuell oder nich, würde ich hier als nebensächlich sehen. Die Verwendung findet auch hier für Textilien statt, nur eben für virtuelle, aber die eigentliche Verwendung als Bekleidungsstück ist noch immer gegeben. Die Abmahnung (zahlung eines Betrages und strafbewehrte Unterlassungserklärung) würde dann meiner Ansicht aufgrund der Verbreitung dieser erfolgen, ggf. auch der Erstellung. Eine Klage kann auch sein, aber meist wird ersteinmal abgemahnt mit entsprechenden Forderungen. Wenn dem abgemahnten das nicht passt und nicht unterschreibt, erfolgt meist dann erst die Klage. Dann wird es zum Glücksspiel. Ob die betroffenen Firmen das nun auch tun, ist eine andere Sache. Vielleicht interessiert die es einfach nicht oder sie wissen auch nichts davon. Wenn die sich nicht rühren, passiert ersteinmal rein gar nichts. Am einfachsten und auch am sichersten wäre es, einfach bei den Firmen anzurufen, bzw. diese anzuschreiben und nachzufragen, wie die das sehen. Kann am Ende so sein das Puma es tolleriert, Nike es nicht will und Addidas am Ende eigene Add-Ons verkauft. http://www.e-recht24.de/forum/images...on_mrgreen.gif
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| vielen Dank für die ausführliche Information! "Man" hat schon Muffensausen vor einer großen Firma wie Nike und Puma. Man hat ja auch eine große Simsseite und hat sich bis dato auch daran erfreut zu basteln nachdenkliche Grüße |
| Tags: add ons, die sims, geschmacksmuster, markenrecht |
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