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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 30.04.2008, 19:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2007
Beiträge: 13
Standard Übersehen eines Impressums


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Guten Tag,

wie sieht es in dem Fall aus. Wenn jemand der jemanden Abmahnen will ein Impressum übersieht und diese Person deswegen wegen fehlendem Impressums abmahnt. Muss die Person die den Webseiteninhaber abgemahnt hat beweisen das es kein Impressum gab oder andersrum.

Leon
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  #2 (permalink)  
Alt 30.04.2008, 22:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Übersehen eines Impressums

Jeder muss das beweisen, was für ihn günstig ist. Der Abmahnende, das keins da war, der Abgemahnte, das eins da war. Da letzteres in der Regel einfacher ist, dürfte der Abmahnende schlechte Karten haben. Abgesehen davon, dass er auf möglichen Kosten sitzen bleibt, könnte der abgemahnte bei Schäden Schadensersatz geltend machen.
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