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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 30.04.2008, 21:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 2
Standard Ebay-Bewertung


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Hallo !

Käufer hat einen Verkäufer als Betrüger in seiner Bewertung betitelt, weil er davon ausgegangen ist, dass er keine Ware mehr erhält (kein Kontakt bekommen). Am selben Tag kam diese dann doch noch (nach 9 Werktagen).
Schreiben vom Rechtsanwalt liegt vor (Schadensersatz,Verläugnung).

Wie ist die Rechtssprechung?

Gruß Peter

Geändert von Peter077 (30.04.2008 um 22:09 Uhr). Grund: Zusatz
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  #2 (permalink)  
Alt 30.04.2008, 22:50
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ebay-Bewertung

Ich würde sagen, damit kommt der Verkäufer durch. Schließlich ist es eine unrichtige Darstellung. Wichtig ist in dem Fall vor allem auch, dass eBay dioe Bewertung löscht. Alles andere ist Verhandlungssache zwischen den Parteien.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.05.2008, 11:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Ebay-Bewertung

War der anfängliche Zweifel des Käufers, mit der Absicht andere zu warnen nicht berechtigt (schlechter Service)? Oder wird das verfrühte Handeln des K. Ihm zu Lasten gegelegt?
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  #4 (permalink)  
Alt 01.05.2008, 11:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: Ebay-Bewertung

Grundsätzlich sind Bewertungen bei eBay m.E. statthaft, wenn darin objektiv der Verlauf der Transaktion beschrieben wird.

Ganz davon abgesehen, dass ich es reichlich früh finde, nach 9 (!!) Werktagen eine negative Bewertung abzugeben
(allein die Post kann je nach Art der Versendung drei Werktage dauern, vielleicht musste der VK ins Krankenhaus und konnte sich nicht melden, ...),

so wird dem VK mit der Betitelung als "Betrüger" ein Vorsatz zum Nichtliefern der Ware unterstellt, der perse natürlich geschäftsschädigend ist und im Zweifelsfall vom Käufer bewiesen werden müsste.

Da dies ziemlich wahrscheinlich nicht geschehen kann, hat meiner Meinung nach der K ziemlich schlechte Karten gegen den VK.

<-- alles nur meine Laien-Meinung, keine Rechtsberatung.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.05.2008, 11:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ebay-Bewertung

Zitat:
War der anfängliche Zweifel des Käufers, mit der Absicht andere zu warnen nicht berechtigt (schlechter Service)?
Nein war er nicht, da er, wie sich später herausstellte, offensichtlich herausstellte, falsch war.
Normalerweise ist es so, dass Behauptungen nur dann wahr sind, wenn sie beweisbar sind. Und gerade bei derartig sensiblen Punkten wie negative Bewertungen sollte man sich eben erst versichern, bevor man etwas schreibt.
Auch finde ich in der "Absicht andere zu warnen" keinen plausiblen Grund: Wovor sollten die denn gewarnt werden, wenn es gar nicht der Wahrheit entspricht? Nach außen sieht das eben einfach aus wie Böswilligkeit ...
Zitat:
Oder wird das verfrühte Handeln des K. Ihm zu Lasten gegelegt?
Nicht das verfrühte, das falsche. Denn das was K behauptet hat, war einfach falsch.
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