Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 02.05.2008, 11:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2008
Beiträge: 2
Beitrag Musikvideo - urheberrechtsgeschuetzt?


Anzeige
Hallo!

Mich würde interessieren, wenn man ein Musikvideo selber produziert und es im Internet zum download anbietet, hat man dann als Ersteller des Musikvideos die Urheberrechte an dem Video (nicht an der Musik, weil da liegen die Rechte ja bei dem Komponist/Textdichter etc.)?
Das heißt, wenn man Musik und Video voneinander getrennt betrachtet, ist dann das Video ohne Musik überhaupt ein alleinstehendes (Kunst-) Werk gemäß dem Urhebergesetz?

Mit freundlichen Grüßen
Sherlocke
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 02.05.2008, 11:28
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Musikvideo - urheberrechtsgeschuetzt?

Ja, das Video könnte urheberrechtlich geschützt sein, es kommt aber auch darauf an ob es eine individuelle geistige Leistung darstellt. Auch dürfen hierzu keine ungenehmigten Teile verwendet werden, z.B. Bilder oder Filmschnipsel o.ä., an denen Dritte ein Urheberrecht haben und die Verwendung nicht ausdrücklich genehmigt haben.

Für die Verwendung der Musik zum Video bedarf es ebenfalls der Genehmigung durch den Urheber bzw. Rechteinhaber.
__________________
hier klicken für die Forensuche

[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 03.05.2008, 17:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Musikvideo - urheberrechtsgeschuetzt?

Hallo!
Erstmal vielen Dank für deine Antwort, Styx.

Wer entscheidet denn, ob es sich bei dem Video ohne Musik um eine "individuelle geistige Leistung" handelt? Oder kann man erstmal davon ausgehen, dass es sich um eine solche individuelle Leistung handelt und im Falle des Falles würde dann ein Gericht darüber urteilen, ob es das wirklich ist oder nicht?

Weil ansonsten könnte ja irgendjemand das Video herunterladen, die Musik im Video austauschen und durch seine eigene ersetzen und das Ganze dann als sein eigenes Video deklarieren und z. B. auf youtube hochladen.
Beispiel: Man ersetzt die Musik von Eric Prydz in dem gleichnamigen Musikvideo durch seine selbstgemachte Musik und läd es hoch.

Das dürfte doch eigentlich nicht Rechtens sein.

Außerdem hab ich gelesen, dass wenn im Video (Filmwerk) z. B. Schauspieler mitwirken diese nur dann Leistungsschutzrechte haben, wenn es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt (Quelle: http://www.filmfibel.de/_temp/web/sc...er/falls1.html). Wenn das stimmt, ist dies ja sowohl für den Produzenten wie auch für den Schauspieler wichtig.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 03.05.2008, 17:47
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Musikvideo - urheberrechtsgeschuetzt?

Zitat:
Wer entscheidet denn, ob es sich bei dem Video ohne Musik um eine "individuelle geistige Leistung" handelt? Oder kann man erstmal davon ausgehen, dass es sich um eine solche individuelle Leistung handelt und im Falle des Falles würde dann ein Gericht darüber urteilen, ob es das wirklich ist oder nicht?
Niemand, außer es kommt zu einem Rechtsstreit vor Gericht, dann entscheidet dies der Richter. Eine individuelle Geistige Leistung ist aber dann anzunehmen, wenn das Werl durch die Person selbst geschaffen wurde, es eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht hat, d.h. es ist nicht alltäglich bzw. es brauchte gewisse Fertigkeiten dazu und auch dargestellt wurde, also keine reine Idee ist.

Zitat:
Das dürfte doch eigentlich nicht Rechtens sein.
Ist es auch nicht, da man es als zwei unabhängige Werke betrachten kann. Zwar könnte man es so auslegen das das Video ohne die Musik keine Wertigkeit hätte, aber sehe ich nicht so, da es durchaus eine geistige Leistung darstellt.

Zitat:
Außerdem hab ich gelesen, dass wenn im Video (Filmwerk) z. B. Schauspieler mitwirken diese nur dann Leistungsschutzrechte haben, wenn es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt (Quelle: http://www.filmfibel.de/_temp/web/sc...er/falls1.html). Wenn das stimmt, ist dies ja sowohl für den Produzenten wie auch für den Schauspieler wichtig.
Kommt auf den Vertrag an. Aber meist liegen die Rechte beim Produzenten. Ist aber die Leistung des Schauspielers dermaßen hoch, das sie selbst eine individuelle geistige Leistung darstellt, könnte er aber Miturheber werden. So hat er z.B. durch Improvisation oder eigene künstlerische Ideen den Film entscheident beeinflusst, genauso der Regiseur etc., aber in der Regel sind solche Rechte meist durch den Vertrag abgetreten wurden, außer eben Urheberpersönlichkeitsrechte, wie die beispielsweise die Namensnennung.
__________________
hier klicken für die Forensuche

[SIZE="1"][ Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung ][/SIZE]
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 10.06.2008, 15:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Musikvideo - urheberrechtsgeschuetzt?

Zitat:
Zitat von Sherlocke Beitrag anzeigen
Mich würde interessieren, wenn man ein Musikvideo selber produziert und es im Internet zum download anbietet, hat man dann als Ersteller des Musikvideos die Urheberrechte an dem Video (nicht an der Musik, weil da liegen die Rechte ja bei dem Komponist/Textdichter etc.)?
Kann man nicht pauschal beantworten.

Vielleicht ist es ein "verbundenes Werk", dann haben alle Urheber gemeinsam das Urheberrecht.

Zitat:
ist dann das Video ohne Musik überhaupt ein alleinstehendes (Kunst-) Werk gemäß dem Urhebergesetz?
Das Video ohne Musik ist auf jeden Fall mindestens ein einfaches Lichtbild, vermutlich sogar ein Lichtbildwerk. Daran hat der Urheber desselben das Urheberrecht.

Das Video mit Musik - würde ich eher für ein verbundenes Werk halten.

Aber das entscheidet letztlich, wenn es zum Streit kommt, das Gericht mit Hilfe von Gutachtern.

________________________________________________
Bei allen Aussagen, Informationen und Meinungen zu rechtlichen Fragen handelt es sich ausschließlich um die zulässige allgemeine Betrachtung der Rechtslage, nicht aber um die "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Einzelfall". Logisch irgendwie, oder?
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Recht des Künstlers an ein Musikvideo? dennisnrw Sonstiges zum Onlinerecht 1 25.02.2008 17:15



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:16 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46