AW: Nutzungsrecht von Benutzerbeiträgen/Kommentaren Ich denke, dass der zitierte Passus eher regeln soll, dass man Videos der Plattform auf der eigenen Seite einbinden darf (über den bereitgestellten Code "die Funktionalität der Webseite") ohne befürchten zu müssen vom Einsteller belangt zu werden. Hierin auch die Erlaubnis zu sehen, dass man das Video überdies hinaus verwenden darf, erkenne ich allein aufgrund des Ausschnitts nicht.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |