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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Folgender rein virtueller Sachverhalt: Im Rahmen einer Arbeit für ein Studienfach hat ein Student ein Video produziert und in diesem Video Ausschnitte aus nach dem deutschen UrhG geschütze Musik verwendet. Jetzt möchte dieser Student das Video bei youtube veröffentlichen. Beim Ausfüllen der Anmeldung bei youtube ist dem Studenten aufgefallen, dass unter den Nutzungsbedingungen von youtube der Firmensitz von youtube in San Bruno, CA 94066, USA ist. Bekannt ist leider nicht, wo youtube die Videodateien hostet. Welches Recht gilt nun für den Studenten? Deutsches oder amerikanischen Recht? Falls amerikanisches Recht gelten sollte, so erlaubt der Digital Millenium Act in Verbindung mit dem amerikanischen "copyright law" die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material für Filmemacher und zu Bildungszwecken, solange diese Verwendung unter das s.g. "fair use" fällt. Das o.g. Video würde ausschließlich nicht kommerziellen Zwecken (zumindest von Seiten des Studenten) dienen. Unter dem Aspekt "fair use" würde auch das Aufnehmen (Mitschneiden über ein Mikrofon) der Musik fallen, wenn diese von einer käuflich erworbenen original CD stammt und könnte dann bei Angabe der Quelle (Interpret usw.) verwendet werden. Nun ist der Student kein "Rechtsverdreher" Oh Salomo, oh Salomo, rechtlich ist die Lage so.. Aber wie wäre sie denn in diesem Fall? Falls jemand eine fundierte Antwort hat, würde ich mich freuen wenn derjenige/diejenige sie hier kundtun würde. Vielen Dank schon mal 2305 |
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| Kommt darauf an.... aber ich würde auch hier deutsches Recht anwendbar finden, schließlich fand die rechtswidrige Handlung selbst in Deutschland statt. So wurde das Video hier erstellt und von Deutschland aus veröffentlicht, d.h. öffentlich zugänglich gemacht. Es ist zwar auf einem Server im Ausland gelandet und wird über eine ausländische Seite verbreitet, aber diese sind wiederum auch deutschen zugänglich und richten sich sogar teilweise (aufgrund deutscher Videos und Beschreibungen) auch an diese, trotz größtenteils englischer Sprache. Außerdem würde eine Anwendbarkeit für den Verletzer, also dem Ersteller des Videos, eine Umgehung jeglicher ********er Gesetze ermöglichen, wenn er die Dateien einfach auf einem ausländischen Server hostet. Man könnte sich so das für einen passenste Recht aussuchen. Zwar kenne ich mich mit dem DMCA nicht sonderlich aus, aber in erster Linie soll er die Anbieter von Inhalten im Web schützen, d.h. das diese bei Urheberrechtsverletzungen eine Löschungspflicht haben, sobald sich der Rechteinhaber an der Veröffentlichung gestört fühlt.
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| Hallo! Nein der Beitrag ist falsch. Es kommt nicht darauf an, von wo du etwas hochlädst (Deutschland), SONDERN wo es hochlädt (USA). Also gilt das amerikanische Recht! |
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| Begründung? Meiner Ansicht ist der Ort der Handlung hier entscheidend, dieser ist in Deutschland. Da der Upload selbst von Deutschland aus stattfand, er endete in den USA, bzw. wo der Server steht. Wie ich schon begründet habe, wäre ansonsten eine Rechtswahl bei Rechtsverletzungen möglich. Lade ich etwas auf einen Server in Russland hoch um von dort aus Warez anzubieten, ermöglicht mir dies eine Umgehung von deutschen Gesetzen. Es ist natürlich nicht ausgeschlossen das besagte Person auch in den USA belangt werden könnte, jedoch ist dieser hier nicht greifbar, somit würde ein Kläger in Deutschland klagen, da hier die Gerichte einen direkten Zugriff auf die Person haben. Bei einer Klage in den USA müsste ich auf die Einreise der Person warten, was diese dann wohl vermeiden wird. In Strafsachen würde ich den Fall des Giftmordes im Flugzeug als Beispiel heranziehen. Tat in den USA (Vergiftung) und Tatvollendung (Tot des Opfers) während des Fluges.
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| Tags: copyright, dmca, musik, youtube |
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