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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Ja die 15 jährige fällt noch unter das Jugendschutzgesetz besonderst auf dieses Thema cybersex ist es immer ein gefährliches Pflaster. anderst kann man es so sehen wenn diese bereits das 16. Lebensjahr vollendet hat fällt dies unter Heranwachsende,aber auch evtl. ..... dies greifen kann je nach ausmaß. |
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| Ich würde auch das Strafgesetzbuch (sexuelle Handlungen) heranziehen. Ist zwar schwer nachweisbar, aber wer kann denn garantieren, dass die 15 jährige wirklich eine 15 jährige ist und nicht ein eifriger Ermittler. Wer so etwas nötig hat, sollte sich der möglichen Konsequenzen schon im Klaren sein. |
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| Das auch aaky Nur wie,,,verrat ich nicht,aber manchmal zu schön wie diese sich bemühen. Zitat:
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| Unter falscher Idendität Chatten / Bilder verschicken | miwi | Strafrecht & Internet | 2 | 26.06.2007 14:48 |
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