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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Person A verschickt eine Ware an Person B. Person B verweigert die Annahme, die Ware geht an Person A. ABER Person A ist umgezogen, so landet die Ware bei DHL Fundstelle, auf Person A warten "Aufwandskosten" von Seite DHL. Person B will die Ware erneut zugesendet bekommen und will von "Aufwandskosten" nichts wissen und setzt außerdem eine Lieferfrist. Problem ist, das Person A hat noch keine Ware von DHL bekommen. Wer ist in recht und was kann Person A mit "Aufwandskosten" machen? |
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| Die Frage ist, warum B die Annahme verweigert hat. Hat B dies schuldhaft getan, muss B für alle enstandenen Aufwendungen (Gebühren bei DHL, erneutes Porto, Aufwand des A ...) aufkommen. Laut Gesetz hat B nämlich (neben der Zahlung des Kaufpreis) auch die Pflicht, die Ware abzunehmen (BGB §433). Tut er das nicht, muss er für die Kosten des A aufkommen. Auch kann B A keine Frist setzen, die nicht erfüllbar ist. Allerdings muss B von den Umständen, warum die Einhaltung der Frist nicht machbar ist, (nachweislich) informiert werden. |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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