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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2008, 11:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2008
Ort: Schenefeld (PI)
Beiträge: 1
Standard Deutsches oder Englisches Recht???


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Hallo zusammen.

Mal rein hypothetisch:

Ein Autor schreibt ein Buch über den sehr erfolgreichen deutschen Unternehmer XXX (ca. 500 Millionen Euro Vermögen). Dieser Unternehmer XXX ist als "Negativmensch" in den Medien bekannt geworden und ist immer wieder mit Negativberichten in den Medien zu finden.

Nun sollen die "Leichen im Keller" von XXX gehoben und als Buch gebunden werden. Natürlich werden die Persönlichkeitsrechte in Frage gestellt.

Wäre es möglich, so ein potentielles Buch über eine "Limited" in England zu vermarkten oder gilt dennoch Deutsches Recht, wenn der Wohnort des Autors in Deutschland ist???

In dem Buch sind - natürlich wieder rein hypothetisch - authentische Aussagen von Betroffenen, Nachbarn, ehemalige Freunde, niedergeschrieben, die den Unternehmer XXX in ein vollkommen "neues Licht" rücken werden!!!

Welchen Weg der Buchvorstellung könnte man gehen, um einer Unterlassungsklage vorzubeugen oder welches Land wäre alternativ eine "sichere" Wahl für einen "Show-Down"???

Herzlichen Dank für die Info ...

Gruß, Volker ...
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2008, 12:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Deutsches oder Englisches Recht???

Zitat:
Wäre es möglich, so ein potentielles Buch über eine "Limited" in England zu vermarkten oder gilt dennoch Deutsches Recht, wenn der Wohnort des Autors in Deutschland ist???
Nein. Das geltende Recht ist meiner Meinung nach das, dem der Autor und/oder der Betroffene unterleigt. Wäre eine solche "Rechtsflucht" möglich, dürfte es arge Probleme geben.
Zitat:
Welchen Weg der Buchvorstellung könnte man gehen, um einer Unterlassungsklage vorzubeugen oder welches Land wäre alternativ eine "sichere" Wahl für einen "Show-Down"???
Es gibt keinen Weg. Wer etwas tut, muss sich auch dafür verantwirten. Wer sich entsprechend der gesellschaftlichen Normen verhält, hat nichts zu befürchten, wer versucht das Recht zu uimgehen, sollte vom Recht sehr schnell eingeholt werden ...
Zitat:
um einer Unterlassungsklage vorzubeugen
Einfach die nachweisbare Wahrheit schreiben. Dann hat man auch bei einer Unterlassungsklage nichts zu befürchten.
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