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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 07.05.2008, 13:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2008
Beiträge: 4
Standard Admin/privater und dienstlicher i-net-Auftritt


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Weiß jemand, ob es offizielle Regelungen in Bezug darauf gibt, daß ein Admin nicht nach Personen im Inet recherchieren darf, die er Privatnamentlich auschließlich wegen seiner Tätigkeit als Admin in einer Community "kennt"?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2008, 14:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Admin/privater und dienstlicher i-net-Auftritt

Die Frage verstehe ich nicht so ganz.
Recherchieren kann jeder soviel er will. Es ist nicht verboten, im Internet nach Informationn zu suchen, warum sollte es auch?

Entscheidend ist, was man mit den Daten macht, die man so gewinnt.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2008, 14:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2008
Beiträge: 4
Standard AW: Admin/privater und dienstlicher i-net-Auftritt

Als Arbeitnehmer in einer Firma unterschreibt man bei Vertragsunterzeichnung meist auch eine anlage, in der man sich zur Geheimhaltung von betriebsinterenen Abläufen verpflichtet.
Im Internet geht es ja weitestgehend um Daten. Die Frage richtet sich eher diesbezüglich an Vertragsinhalte bei der Tätigkeit als Admin und wie weit greifen die?
Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 07.05.2008, 14:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Admin/privater und dienstlicher i-net-Auftritt

Ich sehe leider immer noch nicht den Sinn der Frage.
Selbstverständlich hat man vertragliche Vereinbarungen einzuhalten, und die Daten, wenn verboten auch nicht zu verwenden.
Allerdings hat das für mich nichts mit Suche von Daten im Internet zu tun.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.05.2008, 17:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2008
Beiträge: 4
Rotes Gesicht AW: Admin/privater und dienstlicher i-net-Auftritt

Wenn ein Admin beispielsweise versucht, Informationen privater Natur aus dem Netz über Communitymitglieder zu erhalten, die sich ihrerseits über den Admin beschwert haben wegen Klüngelei mit anderen Mitgliedern, Informationsweitergabe und dergleichen mehr mit dem Ziel, andere Mitglieder zu denunzieren.
Wenn er also in Kenntnis der privaten Namen (dienstlich bedingt) Seiten besucht, die Informationen zur Privatperson geben (beispielsweise Stayfriends), muss man sich das gefallen lassen? Man kann in dem Fall, den ich kenne, sicher davon ausgehen, daß die Daten an andere Communtymitglieder weitergegeben werden, allerdings ist das mit den Beweisen ja immer so eine Sache.
Er würde die Namen gar nicht kennen, wäre er nicht als Admin tätig.
Was ich suche, ist eine Regelung, die von vornherein theoretisch ausschliesst, daß die Gefahr der Datenweitergabe durch Admins überhaupt möglich ist. Quasi eine Vorschrift, die Privat und Arbeit von Admins klar regelt.
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