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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige wenn man dabei ist, einen OnlineShop aufzubauen, da man Kleinunternehmer ist, darf man ja keine Mwst. ausweisen. WIE und WO muss man das dann im Shop ersichtlich machen? Habe gelesen, dass die Preise eine Angabe enthalten müssen, ob inkl. oder exkl. Mwst. da ich aber keine berechnen darf?! Danke |
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| Es muss meiner Meinung nach deutlich erkennbar sein, dass a) die Preise die MWSt. enthalten b) man als Verkäufer nicht berechtigt ist, die MWSt auszuweisen a) muss bei jedem Preis aufgeführt sein, b) muss vor der Bestellung deutlich erkennbar gewesen sein (am Besten, man lässt sich die Kentnisnahme zusätzlich bestätigen) |
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| Zitat:
Wenn also keine Versandkosten dabei sind und das üblicherweise anzunehmen wäre (wenn es ein Shop ist, bei dem man eh alles abholen müsste dürfte sich das erübroigen Nur ich glaube kaum, dass jemand sagt "das stand nicht dabei und jetzt wird es nicht berechnet - das muss ich abmahnen" Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist das aber trotzdem interessant. Also lieber dazu schreiben, wenn keine Versandkosten anfallen. |
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| Stimme aaky zu, als gewerblicher (wenn auch Kleinunternehmer) bist du gem. PangV verpflichtet, den Gesamtpreis anzugeben und die einzelnen Bestandteile (Porto, Mwst., ..) auszuschlüsseln. Und ich denke, irgendeinen Abmahn-Hai würde es immer geben, der versucht, beim Weglassen von "0,- Versandkosten" abzumahnen - der potentielle Kunde könnte sonst ja getäuscht werden und im Nachhinein noch Versandkosten zahlen müssen... Ansonsten: Der Preis enthält die Mwst, Du weist sie aber nicht extra aus. Ich löse das ganze so, dass ich eine Formulierung wähle, a la: "Gem. §19 Abs. 1 UstG ist dieser Artikel von der Mwst. befreit" oder "Gem. §19 Abs. 1 UstG findet auf den Rechnungen kein Ausweis der Ust. statt" Und dass dann dort eingeben, wo sonst Platz ist für die Angabe: inkl. / excl. Mwst. <-- alles nur Laienmeinung, keine Rechtsberatung |
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