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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich habe eine frage: ist es erlaubt, beispielsweise auf youtube videos hochzuladen in welchen man songs anderer künstler nachspielt? ich habe gelesen, dass youtube sich mit der gema auf pauschalzahlungen geeinigt hat. demzufolge müsste der urheber des songs, sofern er von der gema vertreten wird, ja zu seinem recht kommen. und wenn ja, wie kann ich feststellen welcher künstler von der gema vertreten wird? ich habe schon das gesamte forum durchsucht aber speziell auf diese frage keine antwort gefunden... vielen dank für antworten, alexus |
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| Zu youtube findest du genügend hier im Forum. Und was die von der GEMA vertretenen Künstler angeht: Eine Anfrage bei der GEMA zu dem gewünschten Künstler dürfte die Antwort bringen. Dafür sind die da. Die Frage ist nur, ob der Künstler sein Werk auch wirklich bei Youtube sehen will. Unabhängig von einer möglichen Einigung. |
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| hey, danke erstmal für die antwort. dennoch blick ich da irgendwie nicht durch: angenommen der urheber wird von der gema vertreten. wenn youtube nun also gema-gebühren zahlt, kommt zwar die gema zu ihrem recht, nicht aber der künstler, es sei denn, die gema verteilt die "youtube-einnahmen" an die, bei youtube vertretenen, künstler, was sich bei der masse schwierig gestalten dürfte... sollte man nun beispielsweise einen elton john-song covern und hochladen, müsste man dafür normalerweise gema-gebühren zahlen. das übernimmt aber, wenn ich das richtig verstanden habe, youtube für einen. somit wäre das urheberrecht nicht verletzt, oder doch? wie gesagt, ich habe das forum schon komplett durchsucht, aber für diesen speziellen fall keine passende antwort gefunden... grüße, alexus |
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| Denke die GEMA vertweilt den Pauschalbetrag mit Hilfe eines Schlüssels an alle von Youtube-Medien betroffenen Künstler. Problem ist nur das die GEMA eben nicht die einzigste Verwertungsgesellschaft ist.
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| Es wäre von Ihrer Stelle auch gesagt,fragen Sie den Künstler selber. Dabei erfahren Sie viel mehr ob dies machbar ist! zum anderen mit dieser Genehmigung bei der GEMA den Antrag stellen zur veröffendlichung. Wenn nun Anzeigen kommen würden,ersieht die GEMA gleich ob eine Rechtliche Erlaubnis vorliegt. Sie selber,bekommen von dem allem nichts mit,nur wenn es dagegen spricht. |
| Tags: gema, musik, nachspielen, recht, urheberrecht, youtube |
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