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  #1 (permalink)  
Alt 09.05.2008, 00:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.05.2008
Beiträge: 2
Frage Nachgespielte Musik auf youtube und co...


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hallo,
ich habe eine frage:
ist es erlaubt, beispielsweise auf youtube videos hochzuladen in welchen man songs anderer künstler nachspielt?
ich habe gelesen, dass youtube sich mit der gema auf pauschalzahlungen geeinigt hat. demzufolge müsste der urheber des songs, sofern er von der gema vertreten wird, ja zu seinem recht kommen.
und wenn ja, wie kann ich feststellen welcher künstler von der gema vertreten wird?
ich habe schon das gesamte forum durchsucht aber speziell auf diese frage keine antwort gefunden...

vielen dank für antworten,
alexus
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  #2 (permalink)  
Alt 09.05.2008, 10:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Nachgespielte Musik auf youtube und co...

Zu youtube findest du genügend hier im Forum.

Und was die von der GEMA vertretenen Künstler angeht: Eine Anfrage bei der GEMA zu dem gewünschten Künstler dürfte die Antwort bringen. Dafür sind die da.
Die Frage ist nur, ob der Künstler sein Werk auch wirklich bei Youtube sehen will. Unabhängig von einer möglichen Einigung.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.05.2008, 15:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.05.2008
Beiträge: 2
Standard AW: Nachgespielte Musik auf youtube und co...

hey,
danke erstmal für die antwort.
dennoch blick ich da irgendwie nicht durch:
angenommen der urheber wird von der gema vertreten. wenn youtube nun also gema-gebühren zahlt, kommt zwar die gema zu ihrem recht, nicht aber der künstler, es sei denn, die gema verteilt die "youtube-einnahmen" an die, bei youtube vertretenen, künstler, was sich bei der masse schwierig gestalten dürfte...
sollte man nun beispielsweise einen elton john-song covern und hochladen, müsste man dafür normalerweise gema-gebühren zahlen. das übernimmt aber, wenn ich das richtig verstanden habe, youtube für einen. somit wäre das urheberrecht nicht verletzt, oder doch?

wie gesagt, ich habe das forum schon komplett durchsucht, aber für diesen speziellen fall keine passende antwort gefunden...

grüße,
alexus
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  #4 (permalink)  
Alt 09.05.2008, 15:54
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Nachgespielte Musik auf youtube und co...

Denke die GEMA vertweilt den Pauschalbetrag mit Hilfe eines Schlüssels an alle von Youtube-Medien betroffenen Künstler. Problem ist nur das die GEMA eben nicht die einzigste Verwertungsgesellschaft ist.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.05.2008, 12:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Nachgespielte Musik auf youtube und co...

Es wäre von Ihrer Stelle auch gesagt,fragen Sie den Künstler selber.
Dabei erfahren Sie viel mehr ob dies machbar ist!
zum anderen mit dieser Genehmigung bei der GEMA den Antrag stellen zur veröffendlichung.

Wenn nun Anzeigen kommen würden,ersieht die GEMA gleich ob eine Rechtliche Erlaubnis vorliegt.

Sie selber,bekommen von dem allem nichts mit,nur wenn es dagegen spricht.


Zitat:
Zitat von Styx Beitrag anzeigen
Denke die GEMA vertweilt den Pauschalbetrag mit Hilfe eines Schlüssels an alle von Youtube-Medien betroffenen Künstler. Problem ist nur das die GEMA eben nicht die einzigste Verwertungsgesellschaft ist.
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