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Ich konnte jedoch nichts darüber in Erfahrung bringen, wie die Rechtlage für ein solches System in Deutschland liegt. Genau genommen, habe ich das System nicht gefunden. Sind solche Systeme, wenn über Internet ausgeführt, in Deutschland legal? Wird beim Betrieb (der Organisator verdient einen Teil eines jeden eingezahlten Einstiegsgeldes!) eine gewisse Steuerzahlung fällig? Wenn ja, welche wäre das? Muss ein solches System als Gewerbe angemeldet werden, weil man 'den Service' der Organisation anbietet? Wäre man von der Deutschen rechtslage entbunden, wenn das System über einen Server läuft, der außerhalb Deutschlands steht? MfG, Lotus |
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| Sind hier eher als Schneeballsysteme bekannt und dürften meines Wissens unter § 16 UWG fallen und sind verboten, auch der Versuch ein solches zu starten ist strafbar, fällt jedoch nicht unter Betrug i.S.d. § 263 StGB, aber es kann dennoch zu Geld- oder Freiheitsstrafen kommen. Es ist aber ein Unternehmensdelikt. Und ob sie über das Internet stattfinden oder in Hotels ist egal wie ich finde, da sich das Angebot an Deutsche richtet und somit auch deutsches Recht seine Anwendung findet.
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort! Dann käme mir noch folgende Frage in den Sinn: Wenn der Betreiber in den AGB, die jeder Teilnehmer akzeptieren muss um zugelassen zu werden, ausdrücklich die Teilnahme für jene verbietet, deren übergeordneter Staat Schneeballsysteme untersagt, ist dieser Betreiber dann weiterhin rechtlich belangbar? Er beginge ja im Grunde nicht direkt eine Straftat, weil er selber zum 'Opfer' der Person wurde, die sich gegen den AGB in dieser Aktion beteiligt. Dass der Benutzer die AGB missachtet hat kann man dem Betreiber doch nicht vorwerfen, oder? Oder müsste in jenem Fall der Betreiber eine aktive Recherche darüber machen, in welchen Staaten dieses System verboten ist, um anhand der login-IP der Mitglieder jene auszuschließen, die nicht teilnehmen dürfen? Sprich: Ist die Selbstkontrolle der Teilnehmer eine legalisierung für den Betreiber? Oder müsste der Betreiber es schlichtweg verhindern, dass Teilnehmer denen es nicht gestatt ist teilzunehmen, mitmachen? Mit freundlichen Grüßen, Lotus |
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| Auch durch AGB lassen sich verbotene Dinge nicht ausschließen. Wenn ich geklaute Autos oder Drogen verkaufen will, kann ich das auch nicht durch AGB legalisieren. Warum sollte es auch nur in irgendeiner Weise möglich sein? Es ist einfach verboten. Punkt.
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| Der Betreiber ist verantwortlich. Vergleichbar mit der Altersverifikation. Wer etwas anbietet ist auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass es nicht den rechtlichen Regelungen entgegenläuft. Ich kann auch nicht einfach rechtswidrigen Inhalt ins Netz stellen und vorher eine Seite schalten "Bloß nicht anschauen" - das Anschauen wäre dann nämlich egal, da ich bereits mit der Veröffentlichung gegen Recht verstoßen habe. So würde ich es auch hier sehen: Nicht das Bewegen zur Teilnahme ist rechtswidrig, sondern das Anbieten. Der Betreiber muss somit wirksam sicherstellen, dass die Teilnahme dort, wo es rechtswidrig ist, unterbunden wird. Und das funktioniert nicht wirksam durch irgendwelche Texte irgendwo auf der Seite. |
| Tags: modell, pyramid, scheme |
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