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  #1 (permalink)  
Alt 11.05.2008, 00:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2008
Beiträge: 2
Standard "Pyramid-Schemes" laut deutschem Recht?


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Hallo und guten Tag,

Zitat:
Zitat von Das Pyramid-Scheme
Ein Pyramid-Scheme ist, grob verallgemeinert ein System, dass einen Gewinn für jene Leute absondert, die nahe an der Spitze sind. Dieser Gewinn ist je nach Systemauslegung nur ein paar 'Stufen' lang verfügbar.
Die Pyramide kann so groß sein, wie die Anzahl an Teilnehmer. Von daher sind ihr keine Grenzen gesetzt in der größe, weswegen auch jene, die weiter 'unten' in der Gesamtsicht sind, zu einem gegebenen Zeitpunkt wiederum als 'Spitze' einer unter sich selber entstehenden Pyramide stehen, um somit auch selber Gewinn zu machen.
Als Kurzbeispiel:
Stufe1: 1 Teilnehmer (A)
Stufe2: 4 Teilnehmer (B, C, D, E)
Stufe3: 16 Teilnehmer ([F])
Stufe4: 64 Teilnehmer ([G])
Der Gewinn wäre in diesem Fall zwei Stufen lang zu erhalten.
Ein jeder Teilnehmer zahlt zum Einstief einen festen Preis. Nehmen wir den fiktiven Wert '1 Einheit' (1E).
Für jeden, der sich unmittelbar in der Stufe unter der Person liegt, werden 0.50E erhalten. Für jeden der zwei Stufen unter der Person liegt nur noch 0.25E.
Daher:
A zahlt 1E ein.
Sobald mitglied B, C, D und E mitmachen, bekommt A 4*0.50E. Also 2E.
Sobald mitglieder [F] mitmachen, bekommt A 16*0.25E. Also 4E.
Dies würde heissen, sobald die Pyramide weit genug gewachsen ist, bekommt A für eingezahlte 1E einen Gewinn von 6E. Womit er 5E verdient.
B kann anschliessend das Gleiche verdienen anhand der Mitglieder [F] und [G].
Solche Systeme sind meinen Forschungen nach in diversen Ländern verboten, mituntern: USA, UK, Kanada, Frankreich, Malaysia, Norwegen, Iran, ...
Ich konnte jedoch nichts darüber in Erfahrung bringen, wie die Rechtlage für ein solches System in Deutschland liegt. Genau genommen, habe ich das System nicht gefunden.

Sind solche Systeme, wenn über Internet ausgeführt, in Deutschland legal?
Wird beim Betrieb (der Organisator verdient einen Teil eines jeden eingezahlten Einstiegsgeldes!) eine gewisse Steuerzahlung fällig?
Wenn ja, welche wäre das?
Muss ein solches System als Gewerbe angemeldet werden, weil man 'den Service' der Organisation anbietet?
Wäre man von der Deutschen rechtslage entbunden, wenn das System über einen Server läuft, der außerhalb Deutschlands steht?

MfG,
Lotus
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Alt 11.05.2008, 11:09
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Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.189
Standard AW: "Pyramid-Schemes" laut deutschem Recht?

Sind hier eher als Schneeballsysteme bekannt und dürften meines Wissens unter § 16 UWG fallen und sind verboten, auch der Versuch ein solches zu starten ist strafbar, fällt jedoch nicht unter Betrug i.S.d. § 263 StGB, aber es kann dennoch zu Geld- oder Freiheitsstrafen kommen. Es ist aber ein Unternehmensdelikt.

Und ob sie über das Internet stattfinden oder in Hotels ist egal wie ich finde, da sich das Angebot an Deutsche richtet und somit auch deutsches Recht seine Anwendung findet.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.05.2008, 14:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2008
Beiträge: 2
Standard AW: "Pyramid-Schemes" laut deutschem Recht?

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Dann käme mir noch folgende Frage in den Sinn:

Wenn der Betreiber in den AGB, die jeder Teilnehmer akzeptieren muss um zugelassen zu werden, ausdrücklich die Teilnahme für jene verbietet, deren übergeordneter Staat Schneeballsysteme untersagt, ist dieser Betreiber dann weiterhin rechtlich belangbar?

Er beginge ja im Grunde nicht direkt eine Straftat, weil er selber zum 'Opfer' der Person wurde, die sich gegen den AGB in dieser Aktion beteiligt. Dass der Benutzer die AGB missachtet hat kann man dem Betreiber doch nicht vorwerfen, oder?

Oder müsste in jenem Fall der Betreiber eine aktive Recherche darüber machen, in welchen Staaten dieses System verboten ist, um anhand der login-IP der Mitglieder jene auszuschließen, die nicht teilnehmen dürfen?

Sprich: Ist die Selbstkontrolle der Teilnehmer eine legalisierung für den Betreiber? Oder müsste der Betreiber es schlichtweg verhindern, dass Teilnehmer denen es nicht gestatt ist teilzunehmen, mitmachen?

Mit freundlichen Grüßen,
Lotus
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  #4 (permalink)  
Alt 11.05.2008, 15:22
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.189
Standard AW: "Pyramid-Schemes" laut deutschem Recht?

Auch durch AGB lassen sich verbotene Dinge nicht ausschließen. Wenn ich geklaute Autos oder Drogen verkaufen will, kann ich das auch nicht durch AGB legalisieren.
Warum sollte es auch nur in irgendeiner Weise möglich sein?

Es ist einfach verboten. Punkt.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.05.2008, 15:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.336
Standard AW: "Pyramid-Schemes" laut deutschem Recht?

Der Betreiber ist verantwortlich. Vergleichbar mit der Altersverifikation. Wer etwas anbietet ist auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass es nicht den rechtlichen Regelungen entgegenläuft.

Ich kann auch nicht einfach rechtswidrigen Inhalt ins Netz stellen und vorher eine Seite schalten "Bloß nicht anschauen" - das Anschauen wäre dann nämlich egal, da ich bereits mit der Veröffentlichung gegen Recht verstoßen habe.

So würde ich es auch hier sehen: Nicht das Bewegen zur Teilnahme ist rechtswidrig, sondern das Anbieten.

Der Betreiber muss somit wirksam sicherstellen, dass die Teilnahme dort, wo es rechtswidrig ist, unterbunden wird. Und das funktioniert nicht wirksam durch irgendwelche Texte irgendwo auf der Seite.
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