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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 13.05.2008, 15:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2008
Beiträge: 1
Standard Ebay versteigerung - verstoß gegen Urheberrecht !


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Hi leute...

Ich wollte mal wissen ob es ein verstoß gegen die Urheberrechte ist, wenn man eine vor jahren erworbene CD bei ebay versteigern würde. Undzwar wenn es sich um eine Adobe Photoshop 6.0 CD handeln würde auf der steht das es nur in Packeten verkauft werden darft und nicht einzeln, aber man für diese vor Jahren eine menge geld ausgegeben hat und da es doch scheinbar Privateigentum ist und man dieses doch bei eBay versteigern darf.

Als z.B. A eine solche bei ebay reingestellt hat wurde diesem ebay 2 tage später eine email geschrieben das sich Adobesystems beschwert hat, dass A gegen Urrheberrechte verstoße.

Hat A das Recht die CD´s ber ebay zu versteigern ?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.05.2008, 15:47
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 2.281
Standard AW: Ebay versteigerung - verstoß gegen Urheberrecht !


Also wenn die CD als Box gekauft wurde, also im Laden, in einer CD Box wo nur Photoshop drin war, würde ich hier einen verkauf als möglich sehen, das entsprechende Urheberrecht ist hier i.S.d. Erschöpfungsgrundsatzes erloschen.

Es ist auch nicht immer so das man ein Eigentum erworben hat, sondern meist nur eine Lizenz. Fraglich ist ob dies hier evtl. der Fall sein könnte, so z.B. im Zusammenhang mit einem bestimmten PC.

Auch ist der Verkauf von speziellen Versionen, wie Schüler- oder Studentenversionen nicht erlaubt.

Um was für ein Paket handelt es sich denn genau, indem Photoshop erworben wurde? War es beim PC dabei? Wurde es als Bundle mit anderen Programmen erworben? OEM?
__________________
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Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung
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  #3 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 16:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Ebay versteigerung - verstoß gegen Urheberrecht !


Hallo.

ich wollte auch etwas ähnlichen Fragen.

1) Verkaufen von OEM Software ist doch erlaubt, ich glauben es gab sogar ein Gerichtbeschluss.

2) Verkaufe von Studentenversionen ist „laut eine Zeitschrift“ auch erlaubt, wenn das eine Schülerin weiter schenken wird. Z.B an ihren Papa oder sonst jemanden.

Sind das richtige Behauptungen?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 17:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Ebay versteigerung - verstoß gegen Urheberrecht !


Zitat:
1) Verkaufen von OEM Software ist doch erlaubt, ich glauben es gab sogar ein Gerichtbeschluss.
Da ging es aber "nur" um die Frage des Urheberrechts, was Styx ja schon beantwortet hat. Das hat aus meiner Sicht primär nichts mit der Frage "Sache vs. Lizenz" zu tun. Eine Sache kann man sicherlich verkaufen, bei einer Lizenz kann das, wie Styx auch schon erwähnte, fraglich sein.
Zitat:
2) Verkaufe von Studentenversionen ist „laut eine Zeitschrift“ auch erlaubt, wenn das eine Schülerin weiter schenken wird. Z.B an ihren Papa oder sonst jemanden.
Auch hier würde ich einen Verstoß gegen die Lizzenzbestimmungen sehen, wenn die Lizenz (genauer deren Verwendung) nicht mit den Vereinbarungen, die man eingegangen ist, übereinstimmt.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 21:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Ebay versteigerung - verstoß gegen Urheberrecht !


Zitat:
Auch hier würde ich einen Verstoß gegen die Lizzenzbestimmungen sehen, wenn die Lizenz (genauer deren Verwendung) nicht mit den Vereinbarungen, die man eingegangen ist, übereinstimmt.
Diesen Fall habe ich von * Zeitschrift abeschaut. Dort gibt es ein Anwalt, der dieses Vorgehensweise als korrekt bezeichnet hatte.

Ist mir aber ganz persönlich Egal. Mir reicht auch Open Office aus
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