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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Hi leute... Ich wollte mal wissen ob es ein verstoß gegen die Urheberrechte ist, wenn man eine vor jahren erworbene CD bei ebay versteigern würde. Undzwar wenn es sich um eine Adobe Photoshop 6.0 CD handeln würde auf der steht das es nur in Packeten verkauft werden darft und nicht einzeln, aber man für diese vor Jahren eine menge geld ausgegeben hat und da es doch scheinbar Privateigentum ist und man dieses doch bei eBay versteigern darf. Als z.B. A eine solche bei ebay reingestellt hat wurde diesem ebay 2 tage später eine email geschrieben das sich Adobesystems beschwert hat, dass A gegen Urrheberrechte verstoße. Hat A das Recht die CD´s ber ebay zu versteigern ? |
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| Also wenn die CD als Box gekauft wurde, also im Laden, in einer CD Box wo nur Photoshop drin war, würde ich hier einen verkauf als möglich sehen, das entsprechende Urheberrecht ist hier i.S.d. Erschöpfungsgrundsatzes erloschen. Es ist auch nicht immer so das man ein Eigentum erworben hat, sondern meist nur eine Lizenz. Fraglich ist ob dies hier evtl. der Fall sein könnte, so z.B. im Zusammenhang mit einem bestimmten PC. Auch ist der Verkauf von speziellen Versionen, wie Schüler- oder Studentenversionen nicht erlaubt. Um was für ein Paket handelt es sich denn genau, indem Photoshop erworben wurde? War es beim PC dabei? Wurde es als Bundle mit anderen Programmen erworben? OEM?
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| Hallo. ich wollte auch etwas ähnlichen Fragen. 1) Verkaufen von OEM Software ist doch erlaubt, ich glauben es gab sogar ein Gerichtbeschluss. 2) Verkaufe von Studentenversionen ist „laut eine Zeitschrift“ auch erlaubt, wenn das eine Schülerin weiter schenken wird. Z.B an ihren Papa oder sonst jemanden. Sind das richtige Behauptungen? |
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Ist mir aber ganz persönlich Egal. Mir reicht auch Open Office aus |
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