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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 13.05.2008, 17:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2008
Beiträge: 1
Standard online dienstleistungen


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Wenn man auf einer Internetseite eine Dienstleistung versehentlich beantragt, hat man ein 14-tägiges "Rückgaberecht". Was kann man tun, wenn man in dieser Zeit keinen Zugang zum Internet hatte (durch urlaub etc)?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.05.2008, 19:09
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: online dienstleistungen

Sehe ich für unbeachtlich an, schließlich kann der Verkäufer ja nichts dafür das man in den Urlaub fährt in dieser Zeit.

Auch finde ich es von dem Punkt her egal, das die Sache sowieso zurückgeschickt werden muss, um den Rücktritt auszuüben. Das ist wohl eher via Post als das Internet der Fall. Außer es handelt sich um Sachen die nicht postalisch versand werden können. Hier ist die reine Kontaktaufnahme möglich, die ist aber auch vom Internet unabhängig. Gibt ja noch Telefon und auch hier wieder die Post.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.05.2008, 19:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: online dienstleistungen

Und letztendlich gibt es kein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen, wenn die Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen wurde. Zum Beispiel Hosting, Domainen, irgendwelche Auswertungen, Vermittlungen ....
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  #4 (permalink)  
Alt 13.05.2008, 20:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: online dienstleistungen

stimmt aaky und styx zu, ich denke mal, es hängt maßgeblich von der Art der Dienstleistung ab, ob überhaupt ein Widerrufrech besteht
(gilt btw. sowieso nur für Verbraucher)

Sofern ein Widerrufsrecht besteht:
1. postalisch, am besten per einschreiben widerrufen
2. einen bekannten bitten, per mail zu widerrufen

@Styx:
Meines Wissens genügt ein Telefonanruf nicht den Anforderungen des Widerrufs in Textform, oder täusche ich mich da?
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  #5 (permalink)  
Alt 13.05.2008, 22:07
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: online dienstleistungen

Ja, das galt ja auch nur beim Rücktritt, wenn die betreffende Sache nicht durch einfache Rücksendung zugestellt werden kann, sondern z.B. abgeholt werden müsste. Hier genügt die Kontaktaufnahme, nach meiner Kenntnis, mit dem Verkäufer um die Frist zu wahren.
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