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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 13.05.2008, 19:53
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Beiträge: 12
Standard Computer kaufen


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Hallo,
wenn man einen Computer bei einem Fachmann bestellt, ihm die Hardware sagt, die man möchte und man den Rechner bekommt, dieser aber nur teilweise funktioniert, und andere Hardware hat, als ursprünglich angegeben, muss der Verkäufer ihn dann zurücknehmen?

Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 13.05.2008, 20:02
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Computer kaufen


Das sind dann eindeutig Sachmängel. Der Verkäufer hat dann zunächst das Recht zur Nachbesserung.
Allerdings sollte der Käufer auch nachweisen können, was er bestellt hat und was ihm dann tatsächlich verkauft wurde.
Wenn der Verkäufer beim zweimalig nicht richtig nachgebessert hat oder die Nachbesserung verweigert, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Die Kosten der Nachbesserung oder des Rücktritts (Versandkosten u.ä.) muss übrigens der Verkäufer tragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.05.2008, 20:10
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Registriert seit: 13.05.2008
Beiträge: 12
Standard AW: Computer kaufen


wenn jetzt jmnd zum beispiel einen Core to Duo Prozessor bestellt hat einen E8500 aber der PC Fachmann einen E8400 bestellt hat, und erst nach der Bestellung nachfragt, was ist dann?
und ist es erlaubt (vom verkäufer) zu sagen das ein quad core prozessor nichts taugt, aber sich herrausstellt, das er doch was bringt???
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  #4 (permalink)  
Alt 13.05.2008, 20:41
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Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: Computer kaufen


meiner Meinung nach ein Mangel, verbunden mit den von aaky geschilderten Rechtsfolgen.

Schließlich wurde (wenn ich das richtig verstanden habe) ein niedriger wertiges Teil bestellt. (unabhängig davon, was der Händler meint - er hat das zu bestellen, was der Kunde HABEN UND ZAHLEN WILL und nicht das, was er für gut hält )
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  #5 (permalink)  
Alt 13.05.2008, 20:48
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Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Computer kaufen


Zitat:
Schließlich wurde (wenn ich das richtig verstanden habe) ein niedriger wertiges Teil bestellt.
Kommt aber wirklich darauf an, WAS vereinbart wurde. Wenn der Typ, okay, dann ist der Kunde im Recht, wenn nur die Art, dann würde ich dem Verkäufer recht geben (wegen der mittleren Art und Güte).
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