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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 14.05.2008, 14:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Reden Widerrufsbelehrung in Gedichtform


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Hallo,

ich hab mich gerade wieder daran erinnert, dass Mahnungen auch in Gedichtsform verschickt werden können.
(einer meiner Kunden freut sich morgen über ein paar nette Zeilen.. )

Weiß jemand von euch zufällig, ob das auch mit der Widerrufsbelehrung geht, wenn alle relevanten Infos drin sind?
Oder lenkt das den Verbraucher zu sehr ab? *fg*

Keine Angst, ich habs nicht vor, aber mich würde mal Eure Meinung zu dem Thema interessieren.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.05.2008, 14:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Widerrufsbelehrung in Gedichtform

Der Wortlaut ist eigentlich nicht vorgeschrieben. Es gibt zwar Muster (die vor nicht allzu langer Zeit sogar gegen das Recht verstießen), aber das sind eben nur Muster. Die muss man nicht nehmen.
Wichtig ist der klare Inhalt und das Verständnis. Wenn beides in Gedichtform möglich ist, dürfte das durchaus im Bereich des Möglichen sein.

Aber wer es schafft, sowas unstrittig in Gedichtform zu bringen, sollte mal über seine Fähigkeiten nachdenken, ich könnte mir vorstellen, damit könnte man gutes Geld verdienen
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  #3 (permalink)  
Alt 14.05.2008, 15:34
Administrator
 
Registriert seit: 16.06.2001
Beiträge: 9
Standard AW: Widerrufsbelehrung in Gedichtform

Hallo ins Forum,

also mir gefällt das ausgezeichnet. Aber ich denke, dass die Richter der Wettbewerbskammern hier nicht so viel Humor aufbringen würden, um das als Erfüllung der gesetzlichen Belehrungspflicht anzusehen. Und dass sich ein Anwalt von einer Abmahnung abbringen lässt, nur weil es sich so toll reimt glaube ich auch nicht.

Im Zweifel müsste man den erwarteten Marketingaspekt den Kosten einer Abmahnung gegenüberstellen und die Sache im Falle einer Abmahnung einmal gerichtlich klären lassen.

Wenn das Gedicht vollständig ist bitte posten, ich bringe gern eine News auf der Seite zu dem Thema.

Viele Grüße,
Sören Siebert
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  #4 (permalink)  
Alt 14.05.2008, 21:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: Widerrufsbelehrung in Gedichtform

Hallo Herr Siebert,

Mensch, so ein Lob, und dann noch von einem RA


Hier ist mein fertiges Widerrufsbelehrungs-Gedicht:
==========================================

Der Verbraucher: Oh nein, oh nein,
der Artikel sollte’s doch gar nicht sein!

Binnen eines Monats per Brief, Fax oder Mail dem Gewerblichen gebeichtet,
wird der eigene Geldbeutel nicht erleichtert:

Was für ein Glück,
denn nach Rücksendung der Ware gibt’s die Kohle zurück.
Und einen Grund braucht’s kein -
denn die Ware soll schließlich nicht mehr sein Dein.

Die Frist beginnt, doch nicht geschwind, nein:
Erst nach Erhalt der Ware und dieses Gedichtchens in Textform läuft die Zeit
in der der Verkäufer hat zu sein zur Rücknahme bereit.

Wer uns will mit dem Widerruf beglücken,
der sollte schnell ’nen Schreiberling zücken:

An Ansprechpartner der Firma xxx soll dieser Schreiben,
und die Mitteilung dann an folgende Anschrift treiben:


Postalisch ist’s zu teuer,
oder dem Schreiberling ist es nicht geheuer?
Das macht doch nix,
er sollte nutzen
die anderen Optionen fix
- und das geht schnell und ohne Tricks.

Per E-Mail sind wir unter xxx für Sie da,
und unser Fax schreit unter der Nummer xxx „Hurra!“

Ist der Widerruf nun da
Und wenn wir haben erhalten unsere Ware zurück
- versendet auf unsere Kosten und Gefahr -
der Verbraucher hat Glück:
denn dann gibt’s alle beiderseits empfangenen Leistungen Stück für Stück..
zurück!

Und wie fein:
Auch die Zinsen des Verbrauchers Geldes haben zu sein SEIN.

Oh nein:
Die Ware ist nein mehr fein?
Dann muss der Verbraucher Wertersatz leisten.
- so kann es sein!

Soll dies nicht gescheh'n,
dann sollte der Verbraucher sich vorseh'n,
die Prüfung der Ware wie im Geschäft möglich vorzuneh'm,
und nicht mein’,
er könnte bei der Prüfung mit der Ware machen,
als wäre sie sein.

Oh Schreck, die Ware kann auf dem Postweg nicht gehen zurück?
Dann hat der Verbraucher Glück,
und der Gewerbliche holt sie holt sie ab -
ohne weiteren Umsatz mit dem guten Stück.


Und wenn es soll geben das Geld zurück,
dann nicht nur in einem Stück,
sondern auch binnen 30 Tagen,
- manche werden sich jetzt fragen:

Wann beginnt die Frist zu laufen,
die ich vor der Zahlung kann verschnaufen?

Für den Verbraucher ist es klar –
beginnt die Uhr zu laufen,
wenn es ist geschafft,
und der Widerruf oder die Ware
Ist auf den Weg gebracht.

Wir als Gewerbliche können noch ein wenig mehr entspannen –
denn beim Rechtsverkehr im Land der Alemannen
Beginnt die Frist erst zu laufen
wenn die Kommunikationsmenschen können verschnaufen
Und die formlose Nachricht ist empfangen
sodass wir können Kenntnis vom Widerruf erlangen.

(C) minikleinwagenfahrer - Nutzung im Namen von e-recht24.de freigegeben.

Geändert von minikleinwagenfahrer (15.05.2008 um 16:47 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 14.05.2008, 21:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Widerrufsbelehrung in Gedichtform

Und jetzt bleibt nur noch das Problem,
Zitat:
Name
Anschrift
PLZ Ort
E-Mail
Fax
in einen Reim zu bringen
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