| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige mal kurz eine kleine Geschichte: Person A ist in einem Friseursalon angestellt bei Person B. Person A wird gemobbt und verarscht dort, mündliche Zusagen werden nicht gehalten und es werden Person A eine Menge dinge unterstellt. Person A geht zu einem Arzt um Kündigen zu können aufgrund des Mobbings ohne Probleme mit dem Arbeitsamt zu erhalten. Person B kommt A aber zuvor und kündigt ihr wenige Tage später. Person B lästert viel und oft über Person A. Nun hat Person A in einem Forum in seinem Profil in dem Feld "ehemalige Jobs" folgendes eingetragen gehabt: "getoppt wurde das ganze jedoch vom beschiss. Friseursalon allerzeiten der Firma XY in YZ". Nun erhielht Person A eine Abmahnung aufgrund massiver verletzung der Persönlichkeitsrechte von Person B. Abmahnungskosten ca. 600€ Frist bis Abmahnung zurückgesendet und bezahlt werden muss 10 Tage. Begründet wird dies damit, dass impliziert wird, dass das Verhältniss von Person B zu Kunden nicht standard konform sei und auch Arbeitnehmer zu Person B nicht standard konform sei. Beides stimmt jedoch nicht, beides ist nicht standard konform geewesen (siehe Mobbing, und da war noch einiges mehr was zwischen Kunden und Person B ablief). Die frage ist jetzt wer hat Recht? Freie Meinungsäusserung oder Persönlichkeitsrechte verletzung? Wie ist weiter vorzugehen, wenn Person A jetzt Hartz 4 Empfänger ist und 600€ nicht mal eben in 10 Tage zu bezahlen sind? (Diese geschichte ist natürlich völlig fiktiv, und ich stelle sie rein interesse halber ) Mfg Julian |
| |||
| Zitat:
Zunächst mal zum Mobbing. Hier hätte durchaus etwas dagegen getan werden können. Wenn es so stark gewesen ist, dass A körperliche Schäden davon getragen hat (sonst wüsste ich nicht, was ein Arzt damit zu tun hat), hätte A auch gegenüber dem Arbeitgeber handeln müssen. Dazu gibt es Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, Ämter .... Das Internet ist dafür garantiert der falsche Platz. Zu den Äußerungen in dem Forum kann ich nur sagen, dass war einfach nur unüberlegt. Derartifge Äußerungen sind nicht durch die Meinungsfreiheit abgedeckt, da diese nur gegenüber Staat - Bürger zählt, nicht Bürger - Bürger. Wenn man soetwas veröffentlicht, muss man auch nachweisen können, dass es tatsächlich so gewesen ist und der Wahrheit entspricht. Und dafür muss der die Beweise bringen, der diese Behauptungen veröffentlicht. Was A damit bezwecken wollte ist mir persönlich unklar, roichtiger wäre es gewesen, gegen den Arbeitgeber vorzugehen (siehe oben). Dieser "wahn" jedem alles Mögliche erzählen zu müssen, kann eben auch ganz schnell zurückschlagen. Ich kann die Beweggründe von A in dem Beispiel verstehen, aber die Handlung würde ich als absolut unüberlegt und ungerechtfertigt sehen. Womit wir bei dem Thema Abmahnung wären. Inhaltlich würde ich diese als gerechtfertigt sehen. Allerdings würde ich A empfehlen, einen Anwalt zu nehmen, der die Abmahnung aufgrund der besonderen Situation von A zurückweist. Da es dann zu einem Streit vor Gericht kommen würde, wenn B weiterhin auf der Abmahnung besteht, könnte A die Beweggründe vorbringen und bei gesichertem Mobbing könnte A meiner Meinung nach gute Chancen haben. Es müsste dann eben nur bewiesen werden können, dass die Aussagen der Wahrheit entsprechen. |
| |||
| Ich seh das ganz ähnlich Person A hat völlig unüberlegt gehandelt. Auch bei dem Weg sehe ich es ähnlich. Arzt wurde aufgesucht, da täglich Bauchschmerzen wenns zur Arbeit ging (psychisch bedingt natürilch) und wenn ein Arzt ein schreiben aufsetzt das arbeit unzumutbar, hat man danach nichts vom Arbeitsamt zu befürchten, daher Arzt. Schwierig wird natürlich zu beweisen, dass die Arbeit dort wirklich beschissen war. Jedoch gibt es einige Zeugen, die das gestörte Verhältniss von Kunde zu Geschäftsführer und Geschäftsführer zu arbeitnehmer. Z.b. Geschäftsführer lästert mit Kunden über Mitarbeiterinn, dass sie zu dick sei während diese Arbeitnehmerin daneben steht. Das ist nur ein Beispiel von vielen. Aber nochmal eine andere Frage: Gibt es normalerweise bei sowas nicht erstmal eine Unterlassungsbescheid? Bevor eine Abmahnung kommt? Ich kenn das so aus dem E-Commerce Recht. Mfg Julian |
| ||||
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und da macht es keinen Unterschied, ob Angestellter oder Geschäftsführer ... Zitat:
Genau deswegen: ab zum eigenen Anwalt (der keine 600 € kostet |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Auslegung des §24 UrhG - freie Benutzung | minikleinwagenfahrer | Urheberrecht | 3 | 13.10.2007 12:11 |
| Gästebuch - freie Meinungsäußerung oder Zensur | j_w | Verantwortlichkeit für Inhalte | 5 | 29.03.2004 22:17 |
| |