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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 15.05.2008, 18:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2008
Beiträge: 14
Standard Anmeldebereich auf privater Internetseite


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Hallo,

angenommen Person Y möchte auf seiner Internetseite einen Anmeldebereich einbinden, er möchte dabei von dem Nutzer nur einen Mitgliedernamen, eine E-Mail-Adresse und ein Passwort wissen.

Darf Person Y das? Oder muss er auch nach echtem Namen, und ähnliches fragen?


Was muss er ansonsten noch beachten?

Muss er etwas bestimmtes in den Nutzungsbedingungen oder im Impressum schreiben?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.05.2008, 19:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: Anmeldebereich auf privater Internetseite


.. der übliche Fall wie in den meisten Foren, oder?
Nick, E-Mail, & passwort.

Ich würde im Hintergrund vllt. noch die IP speichern (Achtung: Benutzer drauf hinweisen!), damit man eine Handhabe gegen den User hat, falls was passiert.

Sollen Rechnungen oder ähnliches verschickt werden, empfielt es sich natürlich, mehr Daten zu verlangen.

Was in die Nutzungsbedingungen muss, hängt m.E. maßgeblich davon ab, was im internen Bereich zu sehen sein soll.
Werden dort zum Beispiel Erotik-Angebote hinterlegt, sollte man nicht nur in den Nutzungsbedingungen darauf hinweisen, sondern zudem auch noch ein geeignetes Alters-Verifikationssystem installieren.

Das nur mal ein wenig weiter aufgehotl.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.05.2008, 19:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.482
Standard AW: Anmeldebereich auf privater Internetseite


Es dürfen nur die Daten gesammelt werden, die zum Betrieb der Seite erforderlich sind. Die Fragbe nach dem Namen wäre zum Beispiel schon wieder überzogen, wenn er nicht verwendet wird.
Zitat:
Was muss er ansonsten noch beachten?
Hinweise darauf, welche Daten gesammelt werden, was damit gemacht wird, wie die gespeichert werden, ob sie an Dritte weitergegeben werden, wer für die Sicherheit der Daten verantwortlich, wie der Nutzer die Daten ändern/löschen kann. Das ist erstmal das, was mir auf Anhieb einfällt. Und der Nutzer muss dem zustimmen.
Zitat:
Ich würde im Hintergrund vllt. noch die IP speichern (Achtung: Benutzer drauf hinweisen!), damit man eine Handhabe gegen den User hat, falls was passiert.
Vorsicht, dass muss man im "Ernstfall" nachweisen können. Wenn also nichts passieren kann, braucht man die IP nicht (siehe oben: Nur die erforderlichen Daten dürfen gesammelt werden). Und was und wofür etwas erforderlich ist, muss man nachweisen können.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.05.2008, 19:53
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 2.281
Standard AW: Anmeldebereich auf privater Internetseite


Also mir ist keine Regelung bekannt die das nicht erlaubt. Da es sich aber bei einer Email-Adresse, aus meiner Sicht, um personenbezogene Daten handeln könnte, würde ich entsprechende Datenschutzbestimmungen hinzufügen. Nutzungsbedingungen sowieso, schon alleine weil man darin einfach gewisse Benimmregeln unterbringen kann.

Alle anderen Daten kämen auf den genauen Inhalt des privaten Bereiches an... Jugendschutz etc.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.05.2008, 12:05
Benutzer
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 30
Standard AW: Anmeldebereich auf privater Internetseite


Zitat:
Es dürfen nur die Daten gesammelt werden, die zum Betrieb der Seite erforderlich sind.
---> stellte sich die Frage, was wirklich erforderlich ist und wer darüber entscheidet und vor allem die Folge einer fehlerhaften oder bewusst falschen Eingabe.

Das bringt mich auf die Frage, welche Folge hat das Verlangen von für den Betrieb nicht notwendigen Angaben oder in den Nutzungsregeln und Datenschutzhinweisen frei gestellten Angaben?

Beispiel:
Im Registrierungsformular und in den Datenschutzhinweisen werden keine Angaben zur Herkunft verlangt, nur zu Geschlecht und Geburtsdatum. Ein User verweigert die Angabe der Herkunft unter Verweis auf eine fehlende Bestimmung mit der Folge der Sperrung des Users, weil der auf fehlerhafte Anwendung der Nutzungsbedingungen hinweist.

Gibt es hierzu eine Beschwerdestelle?
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