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| Anzeige Hallo, angenommen Person Y möchte auf seiner Internetseite einen Anmeldebereich einbinden, er möchte dabei von dem Nutzer nur einen Mitgliedernamen, eine E-Mail-Adresse und ein Passwort wissen. Darf Person Y das? Oder muss er auch nach echtem Namen, und ähnliches fragen? Was muss er ansonsten noch beachten? Muss er etwas bestimmtes in den Nutzungsbedingungen oder im Impressum schreiben? |
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| .. der übliche Fall wie in den meisten Foren, oder? Nick, E-Mail, & passwort. Ich würde im Hintergrund vllt. noch die IP speichern (Achtung: Benutzer drauf hinweisen!), damit man eine Handhabe gegen den User hat, falls was passiert. Sollen Rechnungen oder ähnliches verschickt werden, empfielt es sich natürlich, mehr Daten zu verlangen. Was in die Nutzungsbedingungen muss, hängt m.E. maßgeblich davon ab, was im internen Bereich zu sehen sein soll. Werden dort zum Beispiel Erotik-Angebote hinterlegt, sollte man nicht nur in den Nutzungsbedingungen darauf hinweisen, sondern zudem auch noch ein geeignetes Alters-Verifikationssystem installieren. Das nur mal ein wenig weiter aufgehotl. |
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| Es dürfen nur die Daten gesammelt werden, die zum Betrieb der Seite erforderlich sind. Die Fragbe nach dem Namen wäre zum Beispiel schon wieder überzogen, wenn er nicht verwendet wird. Zitat:
Zitat:
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| Also mir ist keine Regelung bekannt die das nicht erlaubt. Da es sich aber bei einer Email-Adresse, aus meiner Sicht, um personenbezogene Daten handeln könnte, würde ich entsprechende Datenschutzbestimmungen hinzufügen. Nutzungsbedingungen sowieso, schon alleine weil man darin einfach gewisse Benimmregeln unterbringen kann. Alle anderen Daten kämen auf den genauen Inhalt des privaten Bereiches an... Jugendschutz etc.
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| Zitat:
Das bringt mich auf die Frage, welche Folge hat das Verlangen von für den Betrieb nicht notwendigen Angaben oder in den Nutzungsregeln und Datenschutzhinweisen frei gestellten Angaben? Beispiel: Im Registrierungsformular und in den Datenschutzhinweisen werden keine Angaben zur Herkunft verlangt, nur zu Geschlecht und Geburtsdatum. Ein User verweigert die Angabe der Herkunft unter Verweis auf eine fehlende Bestimmung mit der Folge der Sperrung des Users, weil der auf fehlerhafte Anwendung der Nutzungsbedingungen hinweist. Gibt es hierzu eine Beschwerdestelle? |
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