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  #1 (permalink)  
Alt 15.05.2008, 19:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2008
Beiträge: 2
Standard hypothetischer Fall bei Hausdurchsuchung


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Guten Abend,

nehmen wir mal an, man hat im z.B. Jahre 2000 (jedenfalls lange her) einen Film illegal runtergeladen. Mittlerweile wurde der Anbieter gewechselt, die ISP-Daten vom Provider mit sicherheit gewechselt und auch der PC sicher formatierte (z.B. durch den Gutmann-Algorithmus).
Allerdings wurde dieser Film auf DVD gebrennt und man besitzt ihn immernoch.

Mittlerweile wurde dieser Film natürlich schon zig-mal im Fernsehen ausgestrahlt und somit hätte man natürlich die Möglichkeit gehabt diesen aufzunehmen und für den Privatgebrauch legal zu verwenden.

Bei einer Hausdurchsuchung wird dieser Film nun gefunden.
Wäre dies nun ein legaler oder illegaler Fall?

Denn man könnte wohl nicht nachweisen, dass er runtergeladen wurde. Allerdings lässt sich aber auch zeigen, dass er nicht aus dem TV aufgenommen wurde (fehlendes Logo).

Wie würde in so einem Fall entschieden werden?

Eine dazu passende Frage: ist es nun legal oder nicht bereits ausgestrahlte Fernsehserien (in D ausgestrahlt) herunterzuladen (der Upload ist ja sowieso illegal) aber wie siehts beim download gerade nach der Gesetzänderung seit Januar 2008 aus?


Mit freundlichen Grüßen
Q-Dog
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  #2 (permalink)  
Alt 15.05.2008, 19:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 124
Standard AW: hypothetischer Fall bei Hausdurchsuchung

Der Download ist meiner Meinung nach auch illegal, da es sich um "offensichtlich unlizensiertes Material" handelt.

Aber mal was anderes in dem ersten - natürlich rein fiktiven - Fall an die Leute, die mehr davon verstehen, als ich:
War das Herunterladen eines Filmes nicht bis Jan 08 straffrei, sofern nicht zeitgleich der Film für andere zum Download angeboten wurde.
Also angenommen, man lädt den Film direkt über die Internetseite xyz.de runter, als würde man einen Treiber herunterladen?
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  #3 (permalink)  
Alt 15.05.2008, 19:49
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: hypothetischer Fall bei Hausdurchsuchung

Also der reine Download ist erst seit Anfang diesen Jahres u.U. verboten. 2000 war dies noch nicht genau geregelt und ging noch als Privatkopie durch, nur der Upload war bereits verboten.

Sollten gebrannte CDs gefunden werden, muss der Urheber beweisen das diese rechtswidrig erworben wurden, man selbst muss das nicht.
Das fehlende Senderlogo ist nach meiner Ansicht kein Indiz dafür.

Zitat:
Eine dazu passende Frage: ist es nun legal oder nicht bereits ausgestrahlte Fernsehserien (in D ausgestrahlt) herunterzuladen (der Upload ist ja sowieso illegal) aber wie siehts beim download gerade nach der Gesetzänderung seit Januar 2008 aus?
Mit einer Ausstrahlung im TV hat der Download rein gar nichts zu tun. Auch der Download ist rechtswidrig wenn es sich dabei um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt oder diese offensichtlich rechtswidrig bereitgestellt wurde, d.h. die Person die es hochgeladen hat, bzw. hochläd, besitzt nicht die nötigen Rechte. Bei Tauschbörsen oder auch Filehostern wie Rapidshare ist letzteres grundsätzlich offensichtlich, somit ist nun auch der Download rechtswidrig.

Das Aufzeichnen vom TV selbst, bleibt davon jedoch unberührt, da es sich hier um eine rechtmäßige Vorlage handelt. Schließlich hat der betreffende Sender ja die nötigen Rechte erworben.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.05.2008, 20:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2008
Beiträge: 2
Standard AW: hypothetischer Fall bei Hausdurchsuchung

Vielen vielen Dank euch beiden für die hochinformativen Antworten


mfG Q-Dog
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