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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 17:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.05.2008
Beiträge: 3
Standard Ab wann besteht bei Software-Download ein Kaufvertrag?


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Hallo zusammen,

wenn auf einer Webseite unter der Rubrik "Downloads" kostenpflichtige Software-Programme runtergeladen werden können, und eine Person lädt sich hier etwas runter in dem Glauben, es handelt sich um kostenlose Software.
Später fällt der Person dann beim Durchstöbern der Seite die Kostenpflicht der Software auf - besteht hier bereits ein Kauf der Software, wenn die Person keinerlei persönliche Angaben oder Ähnliches machen musste, um den Kauf aktiv zu bestätigen und sonst auch nicht während des Downloads auf einen Kauf hingewiesen wurde?

Vielen Dank für eure Anregungen.

Viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 17:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ab wann besteht bei Software-Download ein Kaufvertrag?

Zitat:
besteht hier bereits ein Kauf der Software
Ein Kaufvertrag verlangt immer zwei Willenserklärung. Das Angebot, etwas zu kaufen oder zu verkaufen und dessen Annahme.

a) Wenn also nicht dasteht, dass es etwas kostet, liegt keine Willenserklärung zum Verkauf vor. Das blosse Anbieten als Download dürfte das nicht abdecken. Somit ist aus meiner Sicht kein Kaufvertrag entstanden.

b) Allerdings könnte der Anbieter der Software durchaus sagen "Wenn du sie weiter nutzen willst, bezahle". Dann kommt mit der Nutzung durchaus ein Kaufvertrag zustande.
Zitat:
wenn die Person keinerlei persönliche Angaben oder Ähnliches machen musste
Dessen bedarf es auch nicht, sowohl bei a) als auch bei b) reicht die Willenserklärung und die Annahme. Inwieweit dann die Parteien ihre Rechte durchsetzen können, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:
den Kauf aktiv zu bestätigen und sonst auch nicht während des Downloads auf einen Kauf hingewiesen wurde
Das deutet eher auf die Version b) hin.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 17:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.05.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Ab wann besteht bei Software-Download ein Kaufvertrag?

Lieben Dank für die Antwort.

Zitat:
a) Wenn also nicht dasteht, dass es etwas kostet, liegt keine Willenserklärung zum Verkauf vor. Das blosse Anbieten als Download dürfte das nicht abdecken. Somit ist aus meiner Sicht kein Kaufvertrag entstanden.
Gilt das auch, wenn unter einer anderen Kategorie auf der Webseite (außerhalb der Download-Seite) die kostenpflichtige Software aufgeführt ist?

Wie kann der Anbieter der Software die Person dann im Falle eines Kaufvertrags identifizieren? Geht das über die IP-Adresse? ohne jegliche Personenangaben, wie Rechnungsanschrift, Email-Adresse, usw.? Oder wie würde im Falle eines Kaufvertrages die Kommunikation zwischen beiden Parteien erfolgen?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 17:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ab wann besteht bei Software-Download ein Kaufvertrag?

Zitat:
Gilt das auch, wenn unter einer anderen Kategorie auf der Webseite (außerhalb der Download-Seite) die kostenpflichtige Software aufgeführt ist?
Aus meiner Sicht ja. Denn das kann man ja nicht wissen. Oder anders: Man kann als Verkäufer durchaus Ware mal kostenlos mal zum Kauf anbieten, genauso, wie man die gleiche Ware zu unterschiedlichen Preisen verkaufen kann. Dafür kann der Käufer doch nichts
Zitat:
Wie kann der Anbieter der Software die Person dann im Falle eines Kaufvertrags identifizieren? Geht das über die IP-Adresse? ohne jegliche Personenangaben, wie Rechnungsanschrift, Email-Adresse, usw.? Oder wie würde im Falle eines Kaufvertrages die Kommunikation zwischen beiden Parteien erfolgen?
Die IP wäre eventuell möglich, nur dürfte es schwer werden, an die personenbezogenen Daten zu kommen, da die nur im Falle einer Straftat herausgegeben werden dürfen. Und eine Straftat würde ich hier beim besten Willen nicht sehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.05.2008, 17:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.05.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Ab wann besteht bei Software-Download ein Kaufvertrag?

super, Danke!
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