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| Anzeige wenn auf einer Webseite unter der Rubrik "Downloads" kostenpflichtige Software-Programme runtergeladen werden können, und eine Person lädt sich hier etwas runter in dem Glauben, es handelt sich um kostenlose Software. Später fällt der Person dann beim Durchstöbern der Seite die Kostenpflicht der Software auf - besteht hier bereits ein Kauf der Software, wenn die Person keinerlei persönliche Angaben oder Ähnliches machen musste, um den Kauf aktiv zu bestätigen und sonst auch nicht während des Downloads auf einen Kauf hingewiesen wurde? Vielen Dank für eure Anregungen. Viele Grüße |
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a) Wenn also nicht dasteht, dass es etwas kostet, liegt keine Willenserklärung zum Verkauf vor. Das blosse Anbieten als Download dürfte das nicht abdecken. Somit ist aus meiner Sicht kein Kaufvertrag entstanden. b) Allerdings könnte der Anbieter der Software durchaus sagen "Wenn du sie weiter nutzen willst, bezahle". Dann kommt mit der Nutzung durchaus ein Kaufvertrag zustande. Zitat:
Zitat:
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| Lieben Dank für die Antwort. Zitat:
Wie kann der Anbieter der Software die Person dann im Falle eines Kaufvertrags identifizieren? Geht das über die IP-Adresse? ohne jegliche Personenangaben, wie Rechnungsanschrift, Email-Adresse, usw.? Oder wie würde im Falle eines Kaufvertrages die Kommunikation zwischen beiden Parteien erfolgen? |
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