Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 24.05.2004, 10:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Wie ist das zu verstehen: Dokument ist geistiges Eigentum?


Anzeige
Hallo,

in einer Diskussion ist bei einem Dokument die Frage aufgetaucht, wie dieser Absatz zu verstehen ist. Auf der ersten Seite steht:
"Dieses Dokument ist geistiges Eigentum der XXX und darf nur mit der ausdrücklichen Zustimmung verwendet, vervielfältigt oder weitergegeben werden."

Wie ist das mit dem geistigen Eigentum zu verstehen und welche Folgen hat dieser Absatz?

Danke schonmal für hilfreiche Antworten!
Mit Zitat antworten

  #2 (permalink)  
Alt 25.05.2004, 08:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

morgen,

ich kann mir vorstellen, dass der verfasser darauf hinweisen wollte, dass seine dokumente dem urheberrecht unterliegen und deshalb nicht einfach von anderen kopiert werdern dürfen.

http://www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht/
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 25.05.2004, 14:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Ja, hab ich auch so verstanden. Die Frage, worüber wir da diskutiert haben war, ob das vielleicht noch darüber hinausgeht oder nicht, weil dann hätte ja ein Copyright-Vermerk gereicht.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 26.05.2004, 16:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

hallo nochmal,

das mit dem copyright-vermerk ist so ne sache. das hat mit der urheberschaft nach deutschem recht nix zu tun. entweder unterliegt irgend etwas dem schutz des urheberrechts (stichwort geistige schöpfung, schutz der hersteller) oder nicht. ob man das nun mit nem vermerk versieht ändert daran nichts.

mfg gast
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 07.05.2005, 08:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Rudi Ratlos I definitely agree with yor argument.
Mit Zitat antworten
Antwort
Tags: , , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Geistiges Eigentum Verkaufen Birgit1968 Urheberrecht 4 15.07.2008 21:11
Geistiges Eigentum hermann Strafrecht & Internet 3 24.10.2007 19:59
Was machen, wenn jemand geistiges Eigentum ohne erlaubnis weiterverbreitet? Unregistriert Sonstiges zum Onlinerecht 3 27.05.2007 17:27
Buttons=Geistiges eigentum ?? Batze Urheberrecht 3 09.01.2007 23:10



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:31 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46