AW: Gebührenverordnung Also nochmal: A wirbt in einer Anzeige, dass er für eine Rechtsberatung 10 € nimmt. B möchte diese Erstberatung wahrnehmen und schreibt A eine E-Mail mit einer Anfrage zu seinem Fall und weist A auf seine Werbung hin. A beantwortet die Mail und verlangt dann aber keine 10 € sondern 184 €. Er begründet dieses so: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir angesichts des notwendigen Studiums des von Ihnen hereingegebenen
umfangreichen Materials und der stattgefundenen Beratungstätigkeit nicht kostenfrei verbleiben dürfen." Allerdings hat A keine Unterlagen oder ähnliches der Email beigefügt.
Hoffe ich habe es jetzt besser dargestellt.
Danke |