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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige angenommen eine Person M. möchte auf seiner privaten Internetseite für registrierte Benutzer einen Service anbieten, bei dem jeder als "Avatar" jeweils ein Bild hochladen kann. Was muss diese Person M. beachten? Was muss diese Person in den Nutzungsbedingungen/ Impressum aufführen (, damit er möglichst nicht dafür haftbar gemacht werden kann, wenn ein Nutzer Bilder hochlädt, die er nicht hochladen darf, weil sie entweder gegen das Gesetz sind oder weil er keine Erlaubnis dazu hat)? Danke für Eure Hilfe, Frank |
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| Sie müssen vor allem beachten daß das Urheberrecht gewahrt werden soll und beim Verstoß eine Anzeige drohen kann. Im Impressum dadirn stehen soll,daß man sich distanziert von denen Bildern die hochgeladen werden. Bei einem Verstoß die Daten weiter gegeben werden an die entsprechenden Behörten. dies ist das gröbste Zitat:
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| Zitat:
http://www.e-recht24.de/artikel/haftunginhalte/41.html Man haftet also für jede Rechtsverletzung (Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, andere Rechte ode rGesetze). Kann man nachweisen,. wer der Verletzer des Re34chts war, kann man diesen durchaus benennen und die Haftung "abwälzen". Stimmen diese Daten jedoch nicht, muss man selbst haften. Auch muss man berücksichtigen, dass man als Betreiber einer Seite zum beispiel an die Identität einer Email Adresse kaum herankommt. Zitat:
Ansonsten ist eben zu beachten: Der Betreiber ist kann für jede Rechtsverletzung der Uploader verantwortlich gemacht werden. Wer das auf sich nehmen will ... Und bevor jetzt das Argument kommt "Die Großen machen das doch auch": Angenommen, es kommt eine berechtigte 10.000 € Forderungen. Große, wie f**** & Co. bezahlen das aus der Portokasse und sperren den Nutzer. Anschließend versuchen die über Schadensersatz an den Verursacher zu kommen und haben das Recht im Rücken. Wer sich das als Privatperson leisten kann - bitte schön, das Recht wird ihn unterstützen. Nur zahlen muss er erst mal ... |
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| Ich glaub gemeint war, dass die Daten des Nutzer an Behörden gegeben werden; man das auch in seine Nutzungsbedingungen schreiben sollte. |
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| Selbst das könnte kritisch sein, wenn keine Straftat (oder zumindest der Verdacht) vorliegt und die Behörden auch nicht wirklich berechtigt sind (so ist es das Finanzamt zum Beispiel nicht [wenn es keine gesetzliche Regelung gibt], auch wenn ich mir vorstellen könnte, dass die oft Interesse an Daten haben). |
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