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  #1 (permalink)  
Alt 19.05.2008, 08:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2008
Beiträge: 9
Standard Unlauterer Wettbewerb auf angeblich privater GbR-Webseite


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Hallo,

betrachten wir mal folgenden Fall:

Eine GbR besteht aus zwei Gesellschaftern A und B.
Es ist bekannt dass es bei Person A bereits erfolglose Pfändungs-Versuche gegeben hat. Dort ist nichts zu holen.
Es ist weiterhin bekannt dass das Konto der GbR auf den Namen B läuft.
Die GbR hat eine Webseite auf der Produkte angeboten werden.
Die Person A hat weiterhin eine andere Webseite, die im Impressum als privat gekennzeichnet ist. Auf dieser Webseite wird in ausführlicher Weise Werbung für die Produkte der GbR gemacht, und ausserdem befindet sich dort unlautere Werbung gegenüber einem Wettbewerber.

Wie soll der Wettbewerber dagegen vorgehen? Ich sehe zwei Möglichkeiten:
1. Wenn er die GbR verklagt, dann argumentiert die GbR dass sie nicht passivlegitimiert sei, denn sie wird ja im Impressum der angeblich privaten Webseite nicht genannt.
2. Wenn er die Person A verklagt, dann würde er zwar vermutlich Recht bekommen, würde aber auf den Gerichtskosten sitzenbleiben, weil bei Person A nichts zu holen ist. Ausserdem könnte die Person A mit dem unlauteren Wettbewerb einfach weitermachen. Denn sie hat ja nichts zu verlieren.

Hier scheint eine Situation vorzuliegen, wo sich der Wettbewerber nicht wirkungsvoll gegen den unlauteren Wettbewerb wehren kann. Was kann der Wettbewerber dagegen tun?

Ich bedanke mich für's lesen und hoffe auf konstruktive Vorschläge.

igel5

Geändert von igel5 (19.05.2008 um 08:54 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 19.05.2008, 10:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Unlauterer Wettbewerb auf angeblich privater Webseite

Der Wettbewerber kann sehr wohl gegen die Seite vorgehen. Wenn eindeutig erkennbar ist, dass die Seite des A im Interesse der GbR handelt, muss sie der GbR zugerechnet werden. Ich kenn nicht den Vertrag zwischen A und B, aber B ist deswegen genauso mit haftbar. Somit ist völlig egal ob von A was zu holen ist, B muss seinen Kopf mit hinhalten.

Ich würde dem Wettberwerber dringend empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen. Oder die ganze Sache zu dulden, wenn er der Meinung ist, das ist ihm zu teuer und nichts wert.

Die Frage ist doch: Will der Wettbewerber, dass sein Recht durchgesetzt wird, oder will er Geld von A oder B kassieren.

Wer Auto fahren will, zahlt auch freiwillig Tausende €, ohne das er davon etwas zurückbekommt ...
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  #3 (permalink)  
Alt 19.05.2008, 11:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2008
Beiträge: 9
Standard AW: Unlauterer Wettbewerb auf angeblich privater Webseite

Hallo,

> Der Wettbewerber kann sehr wohl gegen die Seite vorgehen. Wenn eindeutig erkennbar ist, dass die Seite des A im Interesse der GbR handelt, muss sie der GbR zugerechnet werden.

Wie kann dieser Nachweis geführt werden, dass A im Interesse der GbR handelt? Wenn man sich die fragliche Webseite anschaut, dann kann daran kaum ein Zweifel bestehen. Aber auf welches Gesetz muss man sich dabei berufen?


> Ich kenn nicht den Vertrag zwischen A und B,

Den kennen wohl nur A und B.


> Ich würde dem Wettberwerber dringend empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen.

Nehmen wir mal an dass das bereits geschehen ist. Es besteht die Gefahr dass die Klage abgewiesen wird, weil die GbR angeblich nicht passivlegitimiert ist.


> Die Frage ist doch: Will der Wettbewerber, dass sein Recht durchgesetzt wird, oder will er Geld von A oder B kassieren.

Er will dass die unlautere Werbung verschwindet. Wenn sich das kostenneutral erreichen lässt, dann um so besser. Ob das Geld von A oder von B kommt ist ihm völlig egal.

igel5
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  #4 (permalink)  
Alt 19.05.2008, 11:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Unlauterer Wettbewerb auf angeblich privater Webseite

Zitat:
Wie kann dieser Nachweis geführt werden, dass A im Interesse der GbR handelt? Wenn man sich die fragliche Webseite anschaut, dann kann daran kaum ein Zweifel bestehen. Aber auf welches Gesetz muss man sich dabei berufen?
Offensichtlich betreibt er ja Werbung auf der Seite. Damit handelt er im Interesse der Gesellschaft, und wahrscheinlich in derem Auftrag. Als Gesetz würde ich hier einfach das BGB heranziehen, da A offensichtlich im Auftrag und im Interesse der GbR handelt. Das müsste A dann erstmal widerlegen können. Als Gesellschafter der GbR dürfte das aus meiner Sicht schwer werden.
Zitat:
die Gefahr dass die Klage abgewiesen wird, weil die GbR angeblich nicht passivlegitimiert ist.
Die Gefahr besteht, aber
a) die Rechtssprechung hat inzwischen auch eine deartige Legitimation einer GbR bejaht. Somit könnte gegen die GbR vorgegangen werden, wenn das Verhalten des A der GbR zugerechnet werden kann
http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/gbr-gesellschaft-rechtsfaehig.htm
b) Daneben sind auch die einzelnen Gesellschafter der GbR passivlegitimiert, da sie für die Gesellschaftsschulden haften. Es könnte bei großen Zweifeln der Legitimation auch gegen die Gesellschafter einzeln vorgegangen werden. Überlegenswert wäre hier, B vorzuwerfen, dass er duldet, dass A mit der Webseite im Interesse der GbR handelt.
c) Kann man durchaus gegen A privatrechtlich vorgehen und Unterlassung (zumindest wegen der Darstellung des Wettbewerbers). Und irgendwann gibt es dann bei nichtbezahlten Geldstrafen auch Haft

Ich muss ehrlich sagen, dieses Thema habe ich noch nicht vertieft, aber diese Ansatzpunkte würde ich persönlich sehen.
Wegen einem Anwalt würde ich mich etwas umschauen und jemanden suchen, der sich auf Gesellschaftsrecht oder Wettbewerbsrecht spezialisiert hat.
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