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  #1 (permalink)  
Alt 20.05.2008, 02:00
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Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 3
Standard Ausschnitt aus dem TV - Sebst zu erkennen - Verein


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Hallo zusammen.

Leider hat die Suche nichts ergeben, deshalb die Schilderung eines möglichen Sachverhalts bezüglich des Urheberrechts oder der Nutzung.


Wie sieht es beim Urheberrecht aus, wenn man einen Ausschnitt (1-3 Minuten) aus einem TV Beitrag oder einer Sendung herausschneidet und anschliessend auf YouTube veröffentlicht. Folgende zusätzliche Informationen:

Auf dem Ausschnitt ist man selbst zu sehen bzw. ein ganzer Verein zu sehen.
Kann man das Video mit der persönlichen Aufnahme bei YouTube veröffentlichen?
Kann ein Verein das Video bei YouTube veröffentlichen?
Oder muss etwas beachtet werden?

Das Video stammt von einem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender (3. Programme) und wurde bei einer Brauchtumsveranstaltung (Karneval) aufgenommen und gesendet.

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Geändert von DimiKoeln (20.05.2008 um 12:23 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 20.05.2008, 09:50
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ausschnitt aus dem TV - Sebst zu erkennen - Verein

Ich weiß nicht, wo der Unterschied sein soll, ob man selbst abgebildet ist oder ob es sich um eine TV-Serie handelt.
Der TV Sender hat IMMER das Urheberrecht, und somit auch die entsprechenden rechte. Eine Verwertung udn Veröffentlichung wäre somit ein Verstoß des Urheberrechts.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.05.2008, 11:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Ausschnitt aus dem TV - Sebst zu erkennen - Verein

Besten Dank für die Antwort.

Nun gut. Bezüglich des Urheberrechts verständlich.
Wie sieht es jedoch bei der Verwendung dieser Aufnahme aus?
Auch mit Bezug auf das 'Recht am eigenen Bild'?

Das der Fersehsender das Urheberrecht besitzt soll ja nicht bestritten werden. Doch kann ich als angebildete Person oder Verein mit Quellangabe und Copyrighthinweis für den Sender diesen Ausschnitt als Informationsquelle für Tätigkeiten und Aktivitäten verwenden. Ohne das mir eine Abmahnung droht?

Vielen Dank.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.05.2008, 11:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ausschnitt aus dem TV - Sebst zu erkennen - Verein

Zitat:
Wie sieht es jedoch bei der Verwendung dieser Aufnahme aus?
Die Bestimmung über die Verwendung liegt beim Urheber. Da hat der Abgebildete keine Rechte.
Zitat:
Auch mit Bezug auf das 'Recht am eigenen Bild'?
Das Recht gewährt lediglich die Zustimmung oder Untersagung der Veröffentlichung gegenüber dem Urheber (oder berechtigtem Verwender) - und das ist in dem Fall der Fernsehsender. Abgesehen davon, das es hier keinerlei Relevanz hat, da es sich um eine öffentliche Veranstaltung gehandelt hat und das konkludente Einverständnis offensichtlich vorgelegen hat.
Zitat:
Das der Fersehsender das Urheberrecht besitzt soll ja nicht bestritten werden.
Und genau deswegen hat er auch das Recht, zu bestimmen, was damit passiert und was nicht.
Zitat:
Doch kann ich als angebildete Person oder Verein mit Quellangabe und Copyrighthinweis für den Sender diesen Ausschnitt als Informationsquelle für Tätigkeiten und Aktivitäten verwenden.
Nein, kan man nicht.
Zitat:
Ohne das mir eine Abmahnung droht?
Wenn der Sender dagegen ist, wird das kommen.

Wie wäre es, einfach mal bei dem Sender anfragen? Mit der Zustimmung kann man es natürlich veröffentlichen - aber nur dann.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.05.2008, 11:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 3
Standard AW: Ausschnitt aus dem TV - Sebst zu erkennen - Verein

Besten Dank für die ausführliche und klärende Antwort. TOP.

Dann wird wohl eine Anfrage zur Nutzung beim Sender erfolgen, um da kein Unheil hervorzurufen. :-)

Geändert von DimiKoeln (20.05.2008 um 12:03 Uhr).
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