| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Verantwortlichkeit für Inhalte Sollten Internet - Provider für Inhalte Ihrer Nutzer haften? |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige folgender Fall: A betreibt mehrere Webseiten und schreibt vor den Pflichtangaben im Impressum: "A widerspricht hiermit ausdrücklich der kommerziellen Nutzung der hier im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten. [...] Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor." (vgl. Muster-Disclaimer von eRecht24) Nun ist es so, dass A einen Werbebrief (postalisch) erhalten hat. Der Versender gibt an, die Adresse aus dem Impressum der von A betriebenen Seite zu haben - trotz Nutzungsverbot. Frage: Welche Möglichkeiten hat A, gegen den Versender vorzugehen? Der Versender ist ein Unternehmen, das nichts mit dem Themengebiet von A zu tun hat. |
| |||
| Der Versender des Spams ist ziemlich blöd anzugeben, dass er die Adresse aus dem Impressum hat. Hätte er angegeben, aus dem Gewerberegister poder ähnliches wäre keinerlei handhabe gewesen., denn die Zusendun g von Werbepost ist erlaubt. Da er aber nun mal so dumm war, kann A die Unterlassung fordern. Möglich wäre eine Abmahnung über Rechtsanwalt, da könnte es aber passieren, dass A auf den Anwaltskosten sitzenbleibt, da er die Möglichkeit hatte, erstmal so Unterlassung zu fordern (nennt sich Schadensminimierung). In der Unterlassungserklärung kann A einen bestimmten Betrag bei Wiederholung fordern. Allerdings wäre der nur fällig, wenn dr Versender noch blöder ist, und beim nächsten wieder sagt, "aus dem Impressum" Um es kurz zu sgaen: Bei Post lohnt sich der ganze Aufwand nicht. Nehmen und ins Altpapier damit ... |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Umlaute in Adresse Kontaktdaten verunstaltet | Lothar66 | Onlineauktionen | 2 | 14.04.2008 21:32 |
| Impressum | mia | E-Commerce | 1 | 12.08.2007 20:49 |
| Impressum | Unregistriert | Sonstiges zum Onlinerecht | 1 | 02.06.2007 17:36 |
| impressum | aufmhoff | Verantwortlichkeit für Inhalte | 7 | 29.04.2005 21:55 |
| Impressum | stevenold | Sonstiges zum Onlinerecht | 0 | 16.10.2002 09:15 |
| |