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  #1 (permalink)  
Alt 25.05.2004, 11:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Kann mir einer Helfen ist wichtig


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Und zwar habe ich eine Reseller eines programms gekauft, und per Mail das script erhalten. In der mail stand drin das ich es bis Montag nicht verkaufen darf. Habe es am Samstag zur vorbestellung angegeben.

Nun meine Fragen :

Ist es erlaubt zu sagen du darfst es ab Montag erst verkaufen ?
Und ist vorbestellung gleich Verkaufs angebot ?

Desweiteren schrieb der Progger mir, das Verkaufen und vorbestellen nicht das gleiche sind. Aber die vorbestellung auch verboten sind. Nur hat er nirgends geschrieben das es auch verboten ist.

End vom Lied er hat mir die Lizenz entzogen und gibt mir mein geld nicht wieder zurück :twisted:
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  #2 (permalink)  
Alt 19.10.2006, 13:35
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kann mir einer Helfen ist wichtig

[quote=Anonymous;810]Und zwar habe ich eine Reseller eines programms gekauft, und per Mail das script erhalten. In der mail stand drin das ich es bis Montag nicht verkaufen darf. Habe es am Samstag zur vorbestellung angegeben.

Nun meine Fragen :

Ist es erlaubt zu sagen du darfst es ab Montag erst verkaufen ?
Und ist vorbestellung gleich Verkaufs angebot ?
---------------------------------------------
Ich könnte dir vielleicht weiter helfen ;-)
Lies mal folgendes :

Aktuell
18.10.2006
In Kooperation mit Handel mit gebrauchter Software ist jetzt legal
Ein Microsoft-Händler hatte auf mehr Kunden für neue Software gehofft - doch der Verkauf gebrauchter Lizenzen ist legal, befand das Landgericht Hamburg - das gilt auch für Volumenlizenzen.


Gebrauchte Software kann jetzt ohne Probleme verkauft werden.
© dpa
Kaum hat das Landgericht Hamburg bestätigt, dass der Handel mit gebrauchter Microsoft-Software ohne jede Einschränkung rechtmäßig ist, sendet der positiv betroffene Händler "usedSoft" eine Pressemitteilung aus, um über das Urteil öffentlich zu frohlocken. Zum Leidwesen Microsofts können nun also auch gebrauchte Office-Versionen weiterverkauft werden, denn "das Verbreitungsrecht von Microsoft an seiner Software" habe sich "durch deren Inverkehrbringen erschöpft", zitiert usedSoft die Urteilsbegründung des Gerichts genüsslich.

Der "diesem Urteil zugrunde liegende Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für den Weiterverkauf einzelner Lizenzen aus einem Volumenlizenzvertrag", triumphiert der Software-Händler. Sprich: Eine Firma kauft billiger eine große Menge an Word-Lizenzen und verkauft diese einzeln mit Gewinn weiter - das ist legal.

Der Weiterverkauf sei auch ohne Zustimmung von Microsoft rechtens, denn durch den "Erschöpfungsgrundsatz" im deutschen Urheberrecht ist das Recht eines Herstellers an seinem Produkt schon in dem Moment erschöpft, an dem er es in den Handel gebracht hat. Das gelte auch für Software, die per Download oder andere "unkörperliche" Methoden erworben wurde.

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Die Bestimmungen in den Microsoft-Lizenzverträgen, die den Weiterverkauf einschränken, gelten also nicht. Die einstweilige Verfügung, durch die sich ein Microsoft-Händler den unliebigen Gebraucht-Konkurrenten vom Halse schaffen wollte, wird aufgehoben.

© VNU Business Publications GmbH
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