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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige leider hatte ich im ersten Verusuch meine Fragen falsch formuliert, deswegen jetzt ein neuer Versuch:-). Ich habe zwei Fragen, diesmal bisschen kürzer: 1) Darf man Urlaubsbilder die man selber geknippst hat im Internet bereitstellen ? Was passiert im Falle, das auf diesen Urlaubsbilder berühmte Sehenswürdgikeiten zu sehen sind ? Darf man diese Bilder in Zusammenarbeit mit einem Online Fotohändler zur Bestellung bei diesem anbieten ? 2) Darf man Postkarten oder Ähnliches einscannen und auch in Bildgallerien veröffentlichen ? Was passiert wenn diese Postkarten berühme Gemälde zeigen ? Darf man auch diese eingescannten Postkarten oder Ähnliches in Zusammenarbeit mit einem Online Fotoshop zur Bestellung bei diesem anbieten ? Was passiert wenn die Postkarte oder Ähnliches ein/kein Copyrightzeichen trägt ? Danke für Hinweise, Christian |
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| 1) Mit eigenen Bildern, also Bildern, bei denen man der Urheber ist, kann man normalerweise machen was man will. Auch öffentlich zugängöliche Sehenswürdigkeiten dürfen abgebiuldet werden. Es gibt ein paar Ausnahmen bei Kunstwerken (z.B. dem verhüllten Reichstag), aber ich würde hjier grob sagen: alles was permanent und öffentlich zugänglich ist, macht keine Probleme. 2) Das in der Regel nicht. Denn diese Bilder unterliegen dem Urheberrecht des Fotografen. Die darf man zwar persönlich verwenden, aber einscannen und dann als "eigene" Bilder veröffentlichen, verbietet das Urheberrecht. Und dabei ist es völlig egal, was die Postkarten zeigen. Selbst wenn sie genauso aussehen wie ein selbst geschossenes Bild, es ist ohne die Genehmigung untersagt. Und dabei ist es auch völlig egal, ob da ein Copyright oder Urheberrechtsvermerk draufsteht oder nicht, das Urheberrecht gilt automatisch. Neben der Veröfentlichung (in Bildergalerien) ist auch die Verwertung als eigene Postkarten durch Urheberrecht untersagt. |
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Die Menschen irren aber. Hilfreich ist übrigens auch immer: www.fotorecht.de
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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