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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Hallo Man stelle sich ein Open-Source-Software Projekt "abc" vor, dass eine Internetpräsenz unter der Domain "abc.net" betreiben würde. Die Domain würde durch einem deutschen Provider freigeschaltet sein und die Seite auf einem Server in Deutschland gehostet werden. Das Projekt würde die Seite aber bewusst in englischer Sprache halten um ein inter********es Publikum anzusprechen. Die Gründer des Projektes würden eine "abc GbR" gründen um die Seite (mit Werbeeinblendungen) als Gewerbe zu betreiben. Um die Domain (und damit die Einnahmequelle) zu sichern würde die GbR die Wortmarke "abc" in den entsprechenden Warengruppen als deutsche Marke beim Deutschen Patentamt registrieren. Wäre die Domain "abc.net" durch die deutsche Marke damit gesichert, weil der Hosting-Provider aus Deutschland kommt und die Domain in Deutschland registriert wurde OBWOHL es sich um eine ".net" Domain und nicht um eine ".de" Domain handelt? Oder ist der Schutz nur gegeben, wenn die GbR die Wortmarke inter******** schützen lässt? Vielen Dank für die Hilfe im Vorraus. Gruß weinertb |
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| Der Schutz würde sich, wenn die Marke in D registriert ist auch nur auf D erstrecken. Einen inter********en Schutz gibt es auch immer nur bei inter********en Marken. Und daraus beantwortet sich die Frage fast von selbst, denn alles andere (wo der Server steht, wo die Domaine registriert wurde, wer die Domaine registriert hat, welche Sprache die Seite hat, welche Endung die Domain ...) ist für den Markenschutz völlig egal. |
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| Wenn eine solche inter********e Marke besteht - ja, wenn der Verwender in den Schutzbereich der inter********en Marke eingreift. Inter********e Marken haben Vorrang gegenüber ********en. Wobei der inter********e Markeninhaber, soweit mir bekannt ist, auch nur ein Recht auf Unterlassung der Verwnedung hat. |
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| Gilt das auch wenn die inter********e Marke erst später eingetragen werden würde? Also zu einem Zeitpunkt wo die deutsche Marke bereits eingetragen war? Oder könnte in diesem Fall der Markeninhaber der deutschen Marke "abc" gegen den Inhaber der neuen inter********en Marke "abc" vorgehen? |
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