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| Ist die Geldforderung zur Zahlung fällig, bedarf es gar keiner Mahnung. Sie können direkt den Erlass eines Mahnbescheids beantragen, z.B. unter www.letzte-mahnung.de. Im Geschäftsverkehr ist es zwar üblich, eine oder gar mehrere Mahnungen in verschiedenen Mahnstufen vor Einleitung gerichtlicher Schritte an den Schuldner zu richten. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es dazu jedoch nicht. RA Klaus Alpmann, Judico GmbH |
| Tags: mahnbescheid |
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