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  #1 (permalink)  
Alt 22.05.2008, 10:59
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Registriert seit: 22.05.2008
Beiträge: 2
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Hallo,

ich hätte mal eine frage.

Folgende Situation

A entzieht einem WebRadiosender die Genhmigung zur sendung von Videos und Bildern auf der Homepage die die Person A zeigen ,dies efolgt schriftlich.

Wie sollte sich A verhalten wenn trotz allem die Bilder auf der HP nicht entfernt weden , bzw. das Video das A zeigt trotzdem gesendet wird.

Wie sollte sich A verhalten bzw. welche möglichkeiten hätte er?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 22.05.2008, 11:04
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Ist A der Urheber oder nur eine abgebildete Person?
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  #3 (permalink)  
Alt 22.05.2008, 11:55
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Beiträge: 2
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Eine abgebildete Person,die aber die sendegenehmigung bzw. das abbilden der fotos auf der hp schriftlich untersagt hat
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  #4 (permalink)  
Alt 22.05.2008, 12:05
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 8.489
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Dann zieht das Urheberrecht, also der "Entzug einer Genehmigung nach Urheberrecht" nicht.

Es könnte also nur nach dem "Recht am eigenen Bild" (Persönlichkeitsrecht) untersagt werden.
Hier sehe ich jetzt aber folgende Probleme:
- es müsste geprüft werden, ob das Recht überhaupt zutrifft - das würde es nicht bei öffentlichen Veranstaltungen oder wenn die abgebildete Person nicht das Thema des Bildes (also nur Beiwerk) ist
- eine einmal erteilte Genehmigung kann meines Wissens nur wegen driftigen Gründen zurückgezogen werden (und nicht, weil einem die Nase des anderen plötzlich nicht mehr passt)

Ich erinnere mich da an einen Fall, wo jemand, der in einer Talkshow war gegenüber dem Sender RTL die Sendegenehmigung entziehen wollte. Der hat aus mehreren Gründen verloren
- die Sendung war bereits ausgestrahlt wurde, ohne dass der Einspruch erhoben hatte
- er hatte mit dem Besuchen der Talkshow die Genehmigung zum Senden erteit und wusste, worauf er sich einlässt

Ich würde A empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen, der möglicherweise eine einstweilige Verfügung erwirkt - dazu müsste aber ein berechtigter und nachweisbarer Grund vorliegen - und ob die Veröffentlichung komplett untersagt wird, würde dann im Nachhinein entschieden.
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