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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Hallo. Da Person B keine Kamera hat, hat Person B ein Foto von Original DVD (Cover) von eine andere Seite verklinkt und diese in eine Auktion reingestellt. (Das ORIGINAL Medium besitzt Person B und will dies Verkaufen). Macht sich Person B Strafbar wegen den verlinkten Foto? Auf dem Foto ist kein Copyright zusehen und es stellt nur die Rückseite des DVD da. |
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| Macht er meiner Meinung nach. Ist genauso, als wenn er das Bild speichert ud n wieder veröffentlicht (=Verstoß gegen Urheberrecht, wer auch immer der Urheber ist). Das kein Copyright vermerkt ist interessiert das deutsche Urheberrecht nicht, es existiert auch so. |
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| Wenn es eine Produktabbildung ist und in Zusammenhang mit dem Produkt genutzt wird, darf er es. Ansonsten könnte es ein auch ein Verstoß gegen Urheberrecht sein - des Urhebers des Covers |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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