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  #1 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 18:11
Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 31
Standard Richtige Rechtsform für Freehoster


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Guten Tag,

Ich möchte meinen Freehoster als Gewerbe anmelden, um auch kostenpflichtige Dienste wie Domains & Webdesignleistungen anbieten zu dürfen.

Nun frage ich ob es auch andere Rechtsformen ausser GmbH und AG gibt, die dem Inhaber eine gewisse Absicherung bieten?
z.B. den e.V. ?

Freue mich über Antworten,
Gruß
Stefan
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  #2 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 21:03
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.228
Standard AW: Richtige Rechtsform für Freehoster

Gibt noch die GbR und die OHG, sowie KG, könnte man aber evtl. auch als Kleingewerbe betreiben. Was genau nun für das eigene Konzept am besten passt, muss man selbst wissen. Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile, z.B. auch was die Haftung angeht.

Aber was verstehst du eigentlich unter einer Absicherung? Rechtliche Absicherung bei Rechtsverletzungen? Handelt sich ja um einen Filehoster und wäre somit nicht ungewöhnlich, aber die Rechtsform hat hier meines Wissens keinerlei Auswirkung drauf. Den entsprechenden Pflichten unterliegen alle gleich.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.05.2008, 22:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Richtige Rechtsform für Freehoster

Ergänzend sei gesagt, dass der e.V. wohl kaum die richtige Rechtsform wäre. Ein e.V. hat Mitglieder und keine Kunden, auch geht es bei einem Verein um ein Thema nicht um Geschäfte und ein e.V. ist in der Regel gemeinnützig - also nicht auf Gewinn gerichtet.

Und die Rechtsformen, die Styx genannt hat (ergänzend sei noch die Personengesellschaft genannt) haben nun mal die Haftung mit dem gesamten Vermögen. Und das GmbH, AG und andere Gesellschaften eine eingeschränkte Haftung haben, resultiert nun mal aus den besonderen Anforderungen und Ansprüchen (Offenlegung, Stammkapital u.ä.). Wer das eine will muss das andere mögen.
Aber wer die Rechtsform allein nach der Haftuing auswählen will sollte a) die ganze Sache lassen, da er negativ herangeht und somit kaum Erfolg haben wird oder b) damit leben, dass er die höheren Ansprüche erfüllen muss.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.05.2008, 15:41
Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2008
Beiträge: 31
Standard AW: Richtige Rechtsform für Freehoster

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Aber gibt es nicht auch einen komerziellen e.V. ?
Diese Art von "Gewerbe" ist in Deutschland nicht besonders verbreitet, im Ausland dagegen angeblich sehr...

Zusammengefasst: Ein "Kleinstgewerbe mit beschränkter Haftung" (KmbH) gibt es nicht...?
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  #5 (permalink)  
Alt 24.05.2008, 15:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Richtige Rechtsform für Freehoster

Zu den Vereinen. nach deutschem Recht gibt es
Zitat:
BGB § 21 Nichtwirtschaftlicher Verein
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
und
Zitat:
BGB § 22 Wirtschaftlicher Verein
1Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer reichsgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. 2Die Verleihung steht dem Bundesstaate zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat
Und mir ist kein Landesgesetz bekannt, was wirtschaftlichen Vereinen die Rechtsfähigkeit gibt. Da müsste man sich einfach mal im betreffenden Landesrecht umschauen. Ich kenne auch keinen wirtschaftlichen Verein
Was das Ausland macht, ist wieder was anderes, im Ausland gibt es auch andere Rechtsformen.
Zitat:
Ein "Kleinstgewerbe mit beschränkter Haftung" (KmbH) gibt es nicht...?
Das würde dem Sinn der beschränkten Haftung auch widersprechen.
Beschränkte Haftung bedeutet ja, dass man Geschäfte in "unendlichen" Höhen abschließen könnte und am Ende nur für einen bestimmten Betrag haftet. Da "Kleinunternehmen" in der Regel nicht so organisiert sind, dass zum einen die Sicherheit besteht, dass die Geschäfte tatsächlich mit dem Kapital des Unternehmens abgewickelt werden können und zum anderen keine Möglichkeit der Überprüfung besteht, wäre dies ein enormes Risiko. Und das soll es eben nicht geben.
Und selbst wenn es das geben würde, die Konsequenz wäre relativ einfach: Diese Unternehmen bekommen keine größeren Aufträge als abgesichert wäre. Also besteht andererseits auch keine große Haftung. Fazit, die Haftungsbeschränkung wäre überflüssig und das Kleinunternehmen würde nur zusätzlichen Aufwand haben.

Aber letztendlich kann man ja auch eine 1-Mann-GmbH gründen. Was hindert einen daran? Es gibt genügend davon
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