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| Anzeige Ich möchte meinen Freehoster als Gewerbe anmelden, um auch kostenpflichtige Dienste wie Domains & Webdesignleistungen anbieten zu dürfen. Nun frage ich ob es auch andere Rechtsformen ausser GmbH und AG gibt, die dem Inhaber eine gewisse Absicherung bieten? z.B. den e.V. ? Freue mich über Antworten, Gruß Stefan |
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| Gibt noch die GbR und die OHG, sowie KG, könnte man aber evtl. auch als Kleingewerbe betreiben. Was genau nun für das eigene Konzept am besten passt, muss man selbst wissen. Jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile, z.B. auch was die Haftung angeht. Aber was verstehst du eigentlich unter einer Absicherung? Rechtliche Absicherung bei Rechtsverletzungen? Handelt sich ja um einen Filehoster und wäre somit nicht ungewöhnlich, aber die Rechtsform hat hier meines Wissens keinerlei Auswirkung drauf. Den entsprechenden Pflichten unterliegen alle gleich.
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| Ergänzend sei gesagt, dass der e.V. wohl kaum die richtige Rechtsform wäre. Ein e.V. hat Mitglieder und keine Kunden, auch geht es bei einem Verein um ein Thema nicht um Geschäfte und ein e.V. ist in der Regel gemeinnützig - also nicht auf Gewinn gerichtet. Und die Rechtsformen, die Styx genannt hat (ergänzend sei noch die Personengesellschaft genannt) haben nun mal die Haftung mit dem gesamten Vermögen. Und das GmbH, AG und andere Gesellschaften eine eingeschränkte Haftung haben, resultiert nun mal aus den besonderen Anforderungen und Ansprüchen (Offenlegung, Stammkapital u.ä.). Wer das eine will muss das andere mögen. Aber wer die Rechtsform allein nach der Haftuing auswählen will sollte a) die ganze Sache lassen, da er negativ herangeht und somit kaum Erfolg haben wird oder b) damit leben, dass er die höheren Ansprüche erfüllen muss. |
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| Erstmal vielen Dank für die Antworten. Aber gibt es nicht auch einen komerziellen e.V. ? Diese Art von "Gewerbe" ist in Deutschland nicht besonders verbreitet, im Ausland dagegen angeblich sehr... Zusammengefasst: Ein "Kleinstgewerbe mit beschränkter Haftung" (KmbH |
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| Zu den Vereinen. nach deutschem Recht gibt es Zitat:
Zitat:
Was das Ausland macht, ist wieder was anderes, im Ausland gibt es auch andere Rechtsformen. Zitat:
Beschränkte Haftung bedeutet ja, dass man Geschäfte in "unendlichen" Höhen abschließen könnte und am Ende nur für einen bestimmten Betrag haftet. Da "Kleinunternehmen" in der Regel nicht so organisiert sind, dass zum einen die Sicherheit besteht, dass die Geschäfte tatsächlich mit dem Kapital des Unternehmens abgewickelt werden können und zum anderen keine Möglichkeit der Überprüfung besteht, wäre dies ein enormes Risiko. Und das soll es eben nicht geben. Und selbst wenn es das geben würde, die Konsequenz wäre relativ einfach: Diese Unternehmen bekommen keine größeren Aufträge als abgesichert wäre. Also besteht andererseits auch keine große Haftung. Fazit, die Haftungsbeschränkung wäre überflüssig und das Kleinunternehmen würde nur zusätzlichen Aufwand haben. Aber letztendlich kann man ja auch eine 1-Mann-GmbH gründen. Was hindert einen daran? Es gibt genügend davon |
| Tags: freehoster, gewerbe |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Freehoster für Inhalte der User verantwortlich ? | leon122 | Verantwortlichkeit für Inhalte | 8 | 27.08.2007 14:32 |
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