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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige habe gerade auf eurer Seite die News zum Haftungsausschluß bei eBay Online-Auktionen gelesen. Sehr interessant. Hab dazu noch eine Frage. Wie genau muss so ein Haftungsausschluss formuliert sein, damit keine Garantieansprüche gegen den privaten e-Bay Verkäufer geltend gemacht werden können? Gibt es dafür eine gute Vorlage? 8) Wo fängt eigentlich die arglistige Täuschung an, d.h. wenn jemand bei e-Bay ein Produkt anbietet, das im Nachhinein nicht 100% der Beschreibung in der Onlineauktion entspricht, ist dieser dann durch den Haftungsausschluss geschützt? :roll: Danke. Grüße Matthias |
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| Der Haftungsausschluss sollte verständlich formuliert sein. In etwa: "Die Sachmängelhaftung wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen" Zitat:
Durch einen Ausschluss der Sachmängelhaftung entbindest du dich nicht von der Pflicht, den Artikel wie angeboten dem Käufer zu übergeben. Also die Beschreibung sollte 100% sein. Greetz Tadek |
| Tags: auktionen, ebay, haftungsausschluss |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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