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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 26.05.2004, 10:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Haftungsausschluss bei eBay Auktionen


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hi,
habe gerade auf eurer Seite die News zum Haftungsausschluß bei eBay Online-Auktionen gelesen. Sehr interessant. Hab dazu noch eine Frage.

Wie genau muss so ein Haftungsausschluss formuliert sein, damit keine Garantieansprüche gegen den privaten e-Bay Verkäufer geltend gemacht werden können? Gibt es dafür eine gute Vorlage? 8)

Wo fängt eigentlich die arglistige Täuschung an, d.h. wenn jemand bei e-Bay ein Produkt anbietet, das im Nachhinein nicht 100% der Beschreibung in der Onlineauktion entspricht, ist dieser dann durch den Haftungsausschluss geschützt? :roll:

Danke.
Grüße
Matthias
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  #2 (permalink)  
Alt 26.05.2004, 17:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Der Haftungsausschluss sollte verständlich formuliert sein.
In etwa: "Die Sachmängelhaftung wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen"

Zitat:
"Wo fängt eigentlich die arglistige Täuschung an, d.h. wenn jemand bei e-Bay ein Produkt anbietet, das im Nachhinein nicht 100% der Beschreibung in der Onlineauktion entspricht, ist dieser dann durch den Haftungsausschluss geschützt?"
Arglistige Täuschung ist, wenn du wissentlich einen Mangel an einem Produkt nicht erwähnst.
Durch einen Ausschluss der Sachmängelhaftung entbindest du dich nicht von der Pflicht, den Artikel wie angeboten dem Käufer zu übergeben. Also die Beschreibung sollte 100% sein.

Greetz
Tadek
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  #3 (permalink)  
Alt 02.06.2005, 08:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Tadek I completely think just like you.
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