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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige hofe mal das ich hier erstmal ins richtige Forum schreibe, wenn nicht bitte verschieben udn sry das es im falschen forum gelandet ist. Zur meiner Frage: Da ich ein Projekt auf machen will, wo man gerenderte Bilder hochladen kann udn in einer Gallery anbieten kann für dei anderen usern, wollte ich fragen wie es mit dem Copyright aussieht, darf man das nun anbieten oder nicht? Zur Info Render bzw. gerenderte Bilder sind z.B. auf einem Bilder sieht man einen Monitor daneben ist ein Rechner und andere Sachen, und ich will NUR den Monitor aus dem Bild haben also Render ich es, das heißt ich holle mir NUR den Monitor raus und mache den Rest einfach Transparent/lösche es um es z.B. für eine Signator oder Ava oder sonstwas zuverwenden. PS gibt es vllt eine Anlauf stelle wo ich mich wenden kann die dasnn mein Projekt begutahten und sagen können ob die keine Copyrights verletzt usw. ??? |
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| Auch die Verwertung und Veröffentlichung von Bearbeitungen eines Bildes ist ein Verstoß gegen Urheberrecht, wenn man nicht selbst der Urheber ist oder die Genehmigung vom Urheber hat. Egaöl ob es sich dabei um "Rendern" deiner Art handelt oder irgendwelcher anderer Bearbeitungen. Und selbst wenn die Bilder von anderen Usern hochgeladen wurden - man also nicht selbst den Verstoß gegen Urheberrecht begangen hat - haftet man mit, wenn man die Bilder auf seiner Seite veröffentlicht. Und davor schützt auch kein Disclaimer. Zitat:
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| Kenne nur 3D Render, also eine 3D-Szene wird in ein Bild erstellt, z.B. 3D Max Szene zu JPG oder sonst nen Format, inklusive aller Effekte. Ansonsten fällt mir nur Rastern ein, z.B. Vektor zu Raster, wird auch meist Rendern genannt. Was du darstellst, hört sich für mich eher wie "freistellen" an. Aber auch an sich egal. Wenn ein nicht selbst erstelltes Bild verwendet wird, ist von einem Urheberrecht auszugehen, dabei ist es egal ob es sich um das vollständige Bild handelt oder um Einzelteile. Auch die Bearbeitung, als was ich das hier sehen würde, bedarf einer Zustimmung des Urhebers. Eine Behörde oder ähnliches gibt es aber nicht die das einem sagt, man geht einfach davon aus das ein Urheberrecht vorliegt, wenn eine entsprechende Schöpfungshöhe erreicht ist. Also eine indiv. geistige Leistung vorliegt. Bei den meisten Bildern kann man dies grundsätzlich bejahen. Das einzigste was hilft ist entweder den Urheber um Erlaubnis zu fragen oder selbst ein Bild zu erstellen und dies anschließend zu bearbeiten.... oder man sucht sich einen Anbieter der freie Bilder zur Verfügung stellt.
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| Ist es auch der fall wenn ich z.B. das objekt meiner begirde aus einem Wallpaper "freistelle", brauch ich da noch immer die zustimmung des Urhebers ???? oder ist duie Zustimmung von dem Urheber jetzt gemeint, von dem user der das bild "freigestellt" hat?? |
| Tags: grafiken, rendern, urheberrecht |
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