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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Besteht eine Dokumentationspflicht seitens eines Programmieres, wenn dieser vom Kunden beauftragt worden ist, ein vom Kunden gekauftes Script in einigen Funktionen zu korrigieren/reparieren? Der Hersteller dieses Scriptes ist mittlerweile in Insolvenz gegangen. Ein Handbuch oder eine Dokumentation vom ursprünglichen Script existiert nicht. Lediglich im Quelltext sind Dokumentationen hinterlegt. Reicht dieser aus oder muß der Programmierer, der dieses Script repariert hat eine vollständige Dokumentation einreichen? |
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| Kommt darauf an, was vereinbart wird. Eine gesetzliche Pflicht besteht dafür nicht (wie auch - da gibt es Unmengen von Varianten, wie soll so etwas durch Gesetz geregelt werden?). Gesetzlich geregelt ist aber, dass das Vereinbarte geleistet wird. Und sicherlich kann jemand das auch als Bedingung für einen Auftrag machen. |
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| Dann würde ich sagen, es wird das sein, was ein normaler unbeteiligter Außenstehender unter einer Dokumentation versteht. Und da ich kaum glaube, dass der Anwender den Quelltext einsehen und verstehen kann, würde ich unter einer Dokumentation etwas separates verstehen, etwas, womit der Anwender unabhängig vom Script etwas anfangen kann. Nur im Quelltext würde ich hier als fragwürdig ansehen. |
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| Also muß der Programmierer, der lediglich für die Reparatur beauftragt worden ist, die komplette Dokumentation (Handbuch) dieser Software erstellen und aushändigen, nur weil der Hersteller/Lizenzgeber (Lizenzen wurden übrigens von einem anderen Unternehmen aufgekauft) es versäumt hat, eine Dokumentation/Handbuch zu schreiben? Im Vertrag mit dem Auftraggeber steht lediglich: "Der AN wird im Auftrag des AG die Entwicklung, Programmierung und Herstellung nebst Dokumentation vollziehen." Dazu muß ich anmerken, daß der Programmier, der lediglich die Reparatur vorgenommen hat, weder Hersteller noch Entwickler ist. |
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| Dokumentationspflicht | Anonymous | Sonstiges zum Onlinerecht | 0 | 08.07.2006 09:14 |
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