Zitat:
Zitat von TomRohwer LG Düsseldorf zur Schadensersatzberechnung bei "geklauten Ebay-Fotos"
Das LG Düsseldorf hat entschieden, daß angelehnt an die MfM-Liste für ein Foto, das bei Ebay für die Illustration einer Auktion verwendet wird, ein Honorar von 100 Euro anfällt. Das Gericht unterstellt nach der sog. Lizenzanalogie, daß sich der Urheber und der Nutzer auf diesen Betrag geeinigt hätten und spricht diesen Betrag dem Urheber als Schadensersatz zu, wenn keine Nutzungserlaubnis vorliegt.
Wird ein Bild für mehrere Auktionen verwendet, kommt ein Wiederholungsaufschlag von 50% dazu, außerdem ein Aufschlag von 100% bei fehlender Urhebernennung.
(Az 12 O 416/06, LG Düsseldorf; Quelle: VISUELL, 4/2008) |
..wie würde sich das dann verhalten, wenn ein und das selbe bild , mehrmals in verschiedenen auktionen auftauchen würde, sagen wir 10x. sind es dann 10bilder oder immer noch ein bild (das halt mehrmals verwendet worden ist) ?