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| Anzeige wie würdet ihr folgendes Szenario bewerten? Person A hat eine private Homepage, auf der sie eigene selbstgemachte Fotos präsentiert, alle auch mit einem Copyright versehen. Jetzt entdeckt Person A zufällig, dass irgendeine Person B bei Ebay 6 Bilder von der Homepage entwendet hat, das Copyright entfernt hat und mit Hilfe dieser Bilder nun einen Artikel verkauft. Hätte Person A nun einen Anspruch auf Schadenersatz, weil in diesem Fall ja nachweislich das Urheberrecht verletzt wurde? Oder hat A keine Rechte, weil Sie die Bilder auf ihrer eigenen Homepage ja praktisch selber schon ins Internet gestellt hatte (also "zum Klauen freigegeben")? Was sollte Person A nun generell tun, wenn sie den Bilderklau nicht einfach so hinnehmen möchte, sondern schon eine vernünftige Entschädigung für angemessen hält? Einen Anwalt anschalten? Oder Person B erstmal inoffiziell anschreiben und außergerichtlich Geld verlangen? Liebe Grüße |
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| A hat (lediglich) Anspruch auf Unterlassung der Verwendung. Das kann A (nachweislich) von B fpordern, dazu bedarf es zunächst keinen Anwalt. Rennt A gleich zu einem Anwalt, könnte es auch sein, dass A auif den Kosten sitzen bleibt. Und dann A noch die Möglichjkeit, eBay zu informieren. Die sind verpflichtet zu verhindern, dass die Verletzung des Urheberrechts weiter erfolgt (in der Regel werden die Auktionen gesperrt) Egal was A macht, solange A keinen Schaden nachweisen kann (wie es zum Beispiel bei Berufsfotografen der Fall wäre), solange steht auch kein Schadensersatz zu. Was auch immer A tut, A wird dafür kein Geld sehen. |
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| A verdient kein Geld mit den Bildern und ist auch keine Berufsfotograf, die Fotos wurden einfach nur zum Privatvergnügen auf die eigene Homepage gestellt... damit mehr Besucher auf die Seite kommen. Heißt das nun, da kann jeder ungestraft kommen, und die Bilder von A verwenden, ohne dafür Schadenersatz zahlen zu müssen??????? B verwendet die Bilder ja nun bei Ebay kommerziell, hat das Copyright entfernt und von den Personen auf den Bildern die Köpfe abgeschnitten. Sowas muss doch irgendwie strafbar sein!? |
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| Zitat:
A könnte zivilrechtlich Ansprüche geltend machen. Dazu gehört auch Schadensersatz. Aber im Gegensatz zu anderen Rechtssystemen wird im deutschen von einem tatsächlichen Schaden ausgegangen (aus meiner Sicht zum Glück). Wenn A also nachweisen kann, das irgendein Schaden entstanden ist, kann den A durchaus geltend machen. Zitat:
Das deutsche Recht ist dazu da, Recht zu sprechen, es ist keine Geldquelle. Das mögen andere Rechtssysteme anders sehen, aber hier ist es nun mal so. Zitat:
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| Natürlich geht es A ums Geld. Worum denn sonst bei solchen Geschichten? Davon irgendwas zu untersagen hat man doch auch nichts. A verdient Geld mit ihrer Homepage, dadurch dass die Bilder bei Ebay auftauchen schadet dass doch auch den Besucherzahlen von A was geringere Werbeinnahmen zur Folge hat. Die Auktion endet in ein paar Stunden, dann sind die Bilder sowieso weg. Somit durfte B also ungestraft fremde Bilder verwenden und außer einem "du böser Schlingel, mach das bloß nie wieder" hat A dabei keine Rechte? Das ist traurig. Wenn man sein Auto auf der Straße stehen lässt und es vergisst abzuschließen, ist es ja trotzdem nicht erlaubt, dass sich jemand anderes reinsetzt und damit wegfährt. Der wird dann auch bestraft wenn man ihn findet und nicht nur ermahnt, sowas in Zukunft zu unterlassen! |
| Tags: bilder, ebay, urheberrecht |
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