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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige mich beschäftigt seit einiger Zeit folgendes. Nur mal angenommen man ist seit 5 Monaten nicht mehr bei der Telekom und plötzlich fordern Sie aus einem ehemaligen Kundenkonto Geld. Muss man dass dan zahlen ? Und was wenn sie nicht bereit sind die Forderungen zu belegen in Form von Einzelverb.Nachweise, etc. Oder gar Gesamtaufstellungen vom Buchungkonto bezahlt haben möchten. Müsste man sich das bieten lassen oder besser gesagt, wie könnte man sich (ohen gleich zum Anwalt zu rennen) dagegen wehren? |
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| Wenn die Forderung berechtigt ist, sollte man zahlen. Die Verjährungsfrist ist 2 Jahre. Allerdings muss die Forderung auch belegt werden können. Entsprechende Nachweise sind also zu erbringen. Werden die nicht erbracht, braucht man nicht zahlen. Allerdings sollte man nachweisen könenn, dass man sie eingefordert hat. Wenn die aber jetzt dafür Kosten in Rechnung stellen ist das durchaus möglich, wenn dies vertraglich vereinbart war. Da sollte man einfach mal in den damaligen Vertrag und die AGB schauen. Entscheidend sind auch die damaligen Bedingungen, nicht das, was jetzt bei denen üblcih ist. Sollte sich herausstellen, dass die Forderung aber nicht berechtigt war, kann man diese Kosten zurückfordern. War die Forderung berechtigt, bleibt man dann auf diesen Kosten auch sitzen, aber immer noch besser als Kosten eines Mahnverfahrens oder Inkassos |
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