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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Wenn die beiden Polizisten nun einen von drei im Haushalt vorgefundenen Rechner mitnehmen (weil aus irgendeinem Grunde nur der eine sie interessiert) und das Interesse der beiden auch noch ein paar externen Festpltten gilt, die sie dann auch gleich mitnemen scheint mir das ok. Wenn sie nun diesen besagten Film (aber auch nur diesen dieser Spezies) finden, was passiert dann? Und, wenn sich zufällig auf einer der externen Platten ca 500.000 Musikdateien befinden, deren Ursprung sich u.U., nicht feststellen läßt, welche Art von Problemen könnte dann der Eigentümer des Rechners bekommen falls die Polizisten diese Dateien überhaupt sehen? Etwas verworren das Ganze, aber ich hätte sehr starkes Interese daran zu wissen, mit was für einer Strafe der Eigentümer des Rechners rechnen könnte. Herzlichen Dank Maria |
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| Ich würde bei deratigen Vorfällen dem Betreffenden empfehlen, schnellstens einen Anwalt aufzusuchen. Da die Ermittlung offensichtlich läuft, sollte man schauen, welcher Vorwurf genau besteht (auf welcher Basis die Ermittlungen erfolgen). Der kann auch was zu einem möglichen Strafmaß sagen. Was die Musikdateien angeht, dürfte das - wenn es nicht im Ermittlungsfall mit enthalten ist, dass muss man eben sehen - kaum interessant sein, da nur der (die) Urheber berechtigt sind, Verfolgung deswegen einzuleiten. Von Amts wegen wird bei Urheberrechtsverstoß eigentlich nicht ermittelt. Wobei bei einer derartigen Menge von Dateien schon davon ausgegangen wird, dass es sich nicht um jemanden handelt, der sich nicht einfach mal ein paar Dateien zieht, sondern hier möglicherweise professionell gehandelt wird. Das könnte weitere Ermittlungen mit sich bringen. |
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| Definitiv hat er nicht gehndelt - auch wenn es bei dieser Menge genau dies vermuten ließe... Er kann jedoch nicht beweisen, nicht damit gehandelt zu haben. Müsste im Zweifel nicht der Kläger den Handel beweisen? Ich habe Angst um ihn.... Wenn im Durchsuchungsbefehl NUR erwähnt ist, dass ein bestimmter Film gedownloaded worden ist, werden die Ermittler dann überhaupt die Musikdateien beachten? Oder stolpern sie darüber und fangen dann evtl. an in der Sache zu ermitteln. Mich verwirrt das alles. Ich werder meinem Mann empfehlen gleich morgen einen Anwalt zu konsultieren, denn eine Gefängnisstrafe - egal wie lange- überlebt er nicht...Gibt es überhaupt Haftstrafen für so etwas??? tausend Dank |
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| Hallo Es kommt immer darauf an,was für ein Film es gewesen ist. im zuge der Ermittlungen wird alles in betracht gezogen,sowohl dies und daß. Sie sind ihren Pc so oder so für alle Zeiten mal los. Es könnte sogar eine Internetsperre mit zur folge haben,für die Zeit der Ermittlungen. Gefängnisstrafe ? Glaube kaum wenn es nur um einen Film geht,soweit dieser nicht weiter z.b. auf filehoster weiter zu download bereit gestellt wurde. Eine Geldstrafe steht durch aus im Raum,nur den Preis,dies ist ansichtsache des Staatsanwalts und wenn dies nicht bezahlbar ist,dann erst ....... Zitat:
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| Hallo, ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, denn ich habe etwas ähnliches hinter mir. Auch wenn es bei mir nocht um pornographische Dinge ging. Es gab mal einen Anbieter, wo man gegen Gebühren entsprechend Traffic kaufen konnte. Dieser Anbieter hatte hunderte von Kinofilmen im Angebot, immer die neusten natürlich, die gerade im Kino anliefen. Ich habe mal diesen Service genutzt, da ich mir dachte, es sei sicherer als Tauschbörsen, aber Pustekuchen. Die Server wurden gehackt und die Inhaber gefasst, dann kam die Jagd auf die User. Dann standen Ende 2005 zwei nette Herren von der Polize in Zivil vor der Tür, mit einem Durchsuchungsbefehl. Da ich aber wusste, dass ich eventuell Ärger bekommen könnte, habe ich alles CDs mit den Filmen entsorgt. Nur eine illegale Kopie von Frontpage hatte ich vergessen, diese haben sie auch mitgenommen. Einige Songs aus Tauschbörsen waren auch auf dem Rechner. Danach habe ich mir sofort einen Anwalt genommen, da mir eine "Straftat gegen das Urheberrecht" vorgeworfen wurde. Den Rechner war ich natürlich los... Da ich damals Hartz IV bezogen hatte, hatte ich große Angst wegen der Strafe. Der Anwalt war ein Fachanwalt für Strafrecht, dieser kannte den Staatsanwalt sehr gut, da er schon öfters mit ihm vor Gericht war. Er hat ihn angerufen und einen Deal ausgehandelt, er sagte mir, er hätte sehr lange reden müssen, aber da ich nicht vorbestraft war und eben ALG II bezogen habe, wurde das Verfahren eingestellt, unter der Bedingung, dass ich den PC nicht zurück bekomme. Mir blieb nichts anderes übrig als zu akzeptieren, ansonsten wäre das vor Gericht gelandet. Allerdings hatte ich nun 600 € Anwaltskosten an der Backe, obwohl ich eine Rechtschutzversicherung inkl. "Internetrecht Weltweit" habe, aber die redeten sich raus, dass Urheberrecht nicht mitversichert sei und man das auch nicht versichern lassen könnte, da das Risiko zu hoch ist. Naja das Geld konnte ich mir von Verwandten leihen und abzahlen. Danach besorgte ich mir einen neuen PC, den mir ein Kumpel aus gebrauchten Teilen für 150 € zusammen geklöppelt hat, das reichte erstmal. Aber Tauschbörsen oder gehackte Programme kommen mir nie wieder auf den PC! Da ich Anfang 2007 immer noch keinen Job hatte, wollte ich mich dann als Mediengestalter selbstständig machen, ich habe einen Kredit über 2.500 € bekommen, den ich in kleinen Raten abzahle, dafür habe ich mir einen neuen PC mit allen nötigen Programmen wie Vista, Office 2007 und Photoshop gekauft. Meine Software ist nun 100% legal, Musik lade ich nur noch bei iTunes, ein Song kostet da 0,99 € und letztens habe ich für das neue Album der "EAV" (Erste allgemeine Verunsicherung) nur 7,99 € bezahlt. Eine günstige und legale Lösung. Für Filme habe ich mir einfach ein kleines Premiere-Abo zugelegt. Aber zurück zum Thema: Wenn dieser "Film" tatsächlich verboten wäre (abgesehen vom Urheberrechtsverstoß) dann gute Nacht, wenn es sich um einen nicht verbotenen Film handelt, wäre es eigentlich auch "Eine Straftat gegen das Urheberrecht". Aber: Jedes illegale File, das auf dem PC ist, egal ob Software, Musik oder Filme, gilt als Verstoß gegen das Urheberrecht. Wenn du 500 Songs illegal geladen hast, sind das 500 einzelne Verstöße! So ist das Gesetz, das wird dann zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst. Dieses Thema gab es vor einer Weile noch in Stern-TV. Hier der Link, da steht einiges dazu: [COLOR="Blue"]http://www.stern.de/computer-technik/technik/:Extra-Kopieren,-Brennen-Urheberrecht/513240.html[/COLOR] (Kopieren und in den Browser einfügen, die Linkfunktion tuts nicht bei dem Link) Schorsch Geändert von Schorsch-Busch (27.05.2008 um 07:43 Uhr). |
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